von Bedarfsgemeinschaft zur Haushaltsgemeinschaft?

4 Antworten

Vor den zahlreichen Änderungen ( 01.08.2016 ) im SGB - ll wärst du als Bafög - Empfänger automatisch aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus gewesen !

Du hättest dann ggf.nach § 27 Abs. 3 SGB - ll einen Anspruch auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) Kopfanteil gehabt,wenn du mit deinem anrechenbaren Einkommen diesen hättest nicht decken können.

Seit dieser Änderung gibt es diesen Zuschuss nicht mehr,dafür haben jetzt diese Personen Anspruch auf ALG - 2 als Aufstockung und nach § 46 Abs. 1 SGB - l kannst du jeder Zeit auf schriftlichen Antrag freiwillig auf Sozialleistungen verzichten.

Diesen freiwilligen Verzicht kannst du dann auch jeder Zeit für die Zukunft wieder zurück nehmen,also einen neuen Antrag stellen.

Das alles ändert aber nichts an der Tatsache,dass du dann deinen Kopfanteil der KDU - usw.an deine Mutter zahlen musst,auch dein Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen deiner Mutter,denn durch den freiwilligen Verzicht ginge das Jobcenter dann davon aus das du dieses zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst.

Dies würde auch so sein wenn du nicht freiwillig auf Leistungen verzichten würdest,aber mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll decken könntest und dann immer noch ein Überschuss vorhanden wäre,der würde dann bis max.auf Höhe des Kindergeldes auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet.

Du hast also jetzt entweder die Möglichkeit auf Antrag freiwillig auf Leistungen zu verzichten und dann nur noch dein Bafög - zu haben,mit diesem müsstest du dann deinen KDU - Kopfanteil usw.an deine Mutter zahlen oder du suchst dir noch einen Nebenjob bis zu 450 € Brutto = Netto,dann könntest du mit deinem anrechenbaren Bafög + anrechenbares Erwerbseinkommen aus der BG - raus sein.

Aber das Kindergeld würdest du dann nicht mehr zur Verfügung haben,weil das dann bis max. 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet würde,also ihre Leistungen um diesen Betrag vermindert würde.

Ab 18 stünde dir dann also Bedarf derzeit min. 324 € Regelsatz zu + dein KDU - Kopfanteil,wenn die Warmmiete also angenommen 460 € betragen würde,dann läge der Kopfanteil bei 230 € und dein Bedarf min. bei 554 € pro Monat.

Wenn du 451 € Bafög - hast,zieht dir das Jobcenter einen Freibetrag von 20 % ( theoretisch ) für Aufwendungen wegen des Studiums ab,dieser wird vom möglichen Bafög - Höchstsatz berechnet,nicht von dem was du tatsächlich bekommst.

Das könnten so um die 113 € sein,es würde dann also von deinem Bafög - nur etwa 338 € als Einkommen angerechnet und wenn du noch einen 450 € Job hättest und auch 450 € Brutto = Netto verdienst,dann kämen noch mal 170 € Freibetrag nach § 11 b SGB - ll ( Freibetrag auf Erwerbseinkommen ) dazu.

Es blieben dann etwa 280 € als anrechenbares Erwerbseinkommen übrig,dazu dann die etwa 338 € anrechenbares Bafög - dann würdest du etwa 616 € anrechenbares Einkommen haben und das ohne Kindergeld,dass bräuchtest du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr,weil du dein Bedarf geringer wäre.

Dann würde das Kindergeld wieder Einkommen deiner Mutter sein,der Bedarf von ihr würde sich verringern und du wärst aus der BG - deiner Mutter raus,musst aber dann mit deinen 451 € + 450 € Erwerbseinkommen deinen Bedarf ( hier im Beispiel 554 € ) selber decken,also auch Geld an deine Mutter abtreten.

Lies dazu einfach mal das Gesetz!

Oder googel "Bedarfsgemeinschaft" (BG)!

SGB II § 7 Absatz 2, als kleiner Hinweis für Legastheniker.

Darin steht, dass du dann nicht mehr zur BG deiner Mutter gehörst, wenn du deinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kannst.

Dein Kindergeld wird ab dann aber als Einkommen deiner Mutter gerechnet bei deren Bedarf an ALG II, soweit du es nicht mehr benötigst für deinen eigenen Lebensunterhalt.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das geht erst ab 25. Zweite Möglichkeit du musst aufgrund deines Studiums umziehen, was aber ja nicht der Fall ist.

isomatte  16.10.2016, 09:32

Wer sagt das denn ?

Antwort ist nicht korrekt.

Das heißt, Du willst nur vom Kindergeld leben? Miete bezahlen und auch noch Essen?

Wird wohl kaum klappen. Oder arbeitest Du?

verreisterNutzer  16.10.2016, 02:09

bafög(451€) + kindergeld(190€)

Allexandra0809  16.10.2016, 02:10
@verreisterNutzer

Wenn Dir das genügt, dass Du damit alles bezahlen kannst, wende Dich an das Jobcenter.

verreisterNutzer  16.10.2016, 02:11
@Allexandra0809

werde ich auch. Ich will aber mein Recht mit aussagekräftigen Paragraphen belegen, behaupten kann ich ja vieles.