Erstattungsanspruch des jobcenters ohne vorherige Leistung ?

3 Antworten

Von was hast du / ihr denn in dieser Zeit gelebt,wenn du schon eine geraume Zeit auf die Nachzahlung gewartet hast ?

Ein Erstattungsanspruch ist ja nur dann rechtens,wenn du / ihr für diese Zeit auch Leistungen bezogen habt,aber das Elterngeld nun mal eine vorrangige Leistung ist und das Jobcenter nur in Vorleistung gegangen wäre.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich diese Forderung,was hast du alles an Leistungen bekommen, ( Höhe Regelsatz / Mehrbedarf / Warmmiete ) ?

Elterngeld steht dir ja erst ab der Geburt zu und wenn du in dieser Zeit noch kein Elterngeld bekommen hast,wirst du ja vom Jobcenter Leistungen erhalten haben.

Wenn die Tochter Hartz4 bekommen hat ist das Jobcenter in Vorlage gegangen. Denn Elterngeld gibt es ja nicht zusätzlich zu Hartz4 sondern wird voll angerechnet.

elterngeld ist einkommen der mutter/vater. ab dem zeitpunkt wo du im leistungsbezug stehst, wird das geld angerechnet. erst dir, dann dem anspruch des kindes.

das geld wird dir nicht verweigert, da du es schon bekommen hast - in form von alg2.