Wie meld ich mein neugeborenen Kind beim Jobcenter an?

7 Antworten

Also, dies muss dir doch nicht leid tun. Ich kenne viele Berufssoldaten mit Kindern, die haben schon zu Zeiten eines Herrn Kohl zu ihrer Alimentation ergänzend jeden Monat Sozialhilfe bekommen und diese war nicht wenig. Beantrage auch die fehlende Erstausstattung und binde ggf. mit ein das Diakonische Werk oder die AWO oder die Caritas. Die Damen und Herren kennen sich aus, sind fit und helfen gerne und kostenfrei. Alles Gute.

Ruf beim Jobcenter an

Claud18  04.08.2014, 19:11

Da dürfte man in irgendeinem Callcenter landen, wo die Leute keinen Zugriff auf die Unterlagen haben. Am besten ist, man geht selber hin.

Hmm meines Erachtens ist ein Weiterbewilligungsantrag unnötig. Ich würde aber einfach mal persönlich bei deiner bzw. eurer Sachbearbeiterin vorsprechen und sie nochmal persönlich fragen, welche Unterlagen ihr braucht. Du kannst auch mal hier schauen ob du was passendes findest https://www.moms.de/checkliste-geburt-antraege-bei-arbeitgeber-behoerden/ da ist ne kleine Checkliste was man so alles bei einer Geburt bei verschiedenen Behörden braucht. Wie es so in der Bürokratie ist braucht man auch für ein Neugeborenes viel Papierkram ;) Wünsche euch alles gute!

Eigentlich sollten die doch schon wissen, dass da eine Geburt ansteht. Man muss doch einen Nachweis über eine Schwangerschaft vorlegen und auch angeben, wann die Geburt ist. Immerhin hätte deiner Freundin, wenn ihr eine BG seid Schwangerenmehrbedarf zugestanden, sowie Gelder für Bekleidung und Erstaustattung für das Kind.

Norbi1989 
Fragesteller
 03.08.2014, 18:50

Ja haben wir alles bekommen.

YK1972  03.08.2014, 19:19
@Norbi1989

Naja, dann sollte eigentlich die Mitteilung reichen, wenn das Kind da ist und ich würde eine Kopie der Geburtsurkunde dazulegen. Das Kind kann ja noch kein Vermögen oder Einkommen haben.

Ihr müsst keinen Weiterbewilligungsantrag stellen,da reicht eine Veränderungsmitteilung aus,dazu einfach Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung in Kopie beilegen !

Elterngeld und Kindergeld werden dann auch auf den Bedarf angerechnet.

Das Kindergeld auf den des Kindes.

Das Elterngeld auf alle,wenn sie vorher nicht berufstätig war,kann sie max.30 € Versicherungspauschale abziehen,sonst könnte sie Freibeträge von max.300 € geltend machen.

Die Anrechnung des Kinder und Elterngeldes,darf aber erst erfolgen,wenn es auch tatsächlich zur Verfügung steht,also auf eurem Konto eingegangen ist.

Dann wird euer Anspruch neu berechnet.