Haushaltsgemeinschaft widerlegen?
wie kann ich dem Jobcenter glaubhaft machen, dass ich meine Eltern, die Hartz4 empfangen, nicht finanziell unterstütze. Ich gehöre nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, habe einen Minijob und werde BAföG-Antrag stellen. Das BAföG kein Einkommen ist weiss ich schon und mit meinem Einkommen begleiche ich meine eigenen Ausgaben für Kleidung, Uni, TIcket, Medikamente, Handy, Freizeit usw. Nur das Essen kaufen meine Eltern für alle im Haus. Reicht eine einfache Erklärung oder wird sich jemand vom Jobcenter selbst überzeugen wollen?
5 Antworten
Hat denn das Jobcenter schon schriftlich eine Unterhaltsvermutung unterstellt ?
Kann ich mir ehrlich gesagt bei einem Minijob nicht vorstellen,denn damit deckst du deinen Bedarf sicher nicht ab,selbst wenn es noch Kindergeld dazu gibt,es sei denn du würdest min. 25 sein,dann würde es kein Kindergeld mehr geben und zur BG - deiner Eltern würdest du auch nicht mehr gehören,denn ab dem 25 Lebensjahr würdest du deine eigene BG - bilden.
Dann hättest du nämlich max. ein anrechenbares Einkommen von 472 € pro Monat und ab 18 steht dir derzeit ein Regelsatz für den Lebensunterhalt von 327 € zu,es blieben dann nur noch etwa 145 € für deinen Anteil der Miete übrig.
Wenn du mit deinen Eltern alleine lebst,dann dürfte die Warmmiete ja nicht über 435 € ( 145 € x 3 Personen = 435 € ) liegen,denn nur dann würdest du deinen Bedarf gedeckt haben und aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus sein.
Würdest dann aber immer noch verpflichtet sein Nachweise über dein Einkommen usw.zu erbringen,wenn deine Eltern noch Kindergeld für dich bekommen.
Erst wenn dann durch zu hohes Einkommen das Kindergeld dann komplett bei deinen Eltern angerechnet würde bzw.nach theoretischem Abzug von max. 30 € Versicherungspauschale,weil du es dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr brauchen würdest,musst du keine Nachweise mehr erbringen.
Sollte das dann mal soweit sein,dann schreibst du bzw.deine Eltern das sie von dir finanziell nicht unterstützt werden und auch getrennt gewirtschaftet wird,sie kaufen ja nur mit für dich ein,du gibst ihnen dann ja Kostgeld ab und das ganze unterschreibt ihr dann.
Da reicht eine einfache Erklärung aus. Es hat ja schon seinen Grund, dass das Gesetz ausdrücklich unterscheidet zwischen "Eltern unterstützen Kinder" und "Kinder unterstützen Eltern". Allerdings wird das Kindergeld bei den Eltern angerechnet, wenn das Kind nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Und das ist auch rechtens so. Und Miete und Heizkosten muss das Kind ja auch entsprechend seinem Anteil selbst übernehmen.
Es reicht, wenn du das dem JobCenter in Form einer eidesstattlichen Erklärung übermittelst.
Die Behörde müsste dir das Gegenteil BEWEISEN
du lebst mit deinen eltern im selben haushalt aber ihr seit keine BG.? das wirst du dem amt nicht weismachen können.
du könntest ausziehen und dir eine eigene wohnung nehmen. dann ist es alles eindeutig
Kann schon sein, dass sie das kontrollieren, ob ihr wirklich zwei getrennte Haushalte führt.