Wie kann ich meine Bedarfsgemeinschaft bei Jobcenter abmelden wenn ein Mitglied Vollzeit arbeiten geht?

4 Antworten

Du musst normalerweise nur die Veränderung dem Jobcenter ( Mitwirkungspflicht ) mitteilen,dazu kannst du dir aus dem Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung suchen und ausdrucken !

Die füllst du dann aus und gibst schon vorhandene Nachweise in Kopie bei,die laut Veränderungsmitteilung dann notwendig wären,dann wird das Jobcenter berechnen ob noch Anspruch auf Leistungen besteht oder nicht,wenn nicht würde der Bescheid aufgehoben und ihr würdet aus dem Leistungsbezug raus sein.

Ihr könnt auch jeder Zeit auf schriftlichen Antrag auf Leistungen verzichten,dieser Verzicht kann dann auch jeder Zeit für die Zukunft wieder zurück genommen werden,also dann wieder ein neuer Antrag gestellt werden.

Da reicht eine Email an den Sachbearbeiter unter Angabe deiner Kundennummer.

Sag es ein nfach da und gut ist.