Weiterbewilligungsantrag Haushaltspersonen?
Hallo, ich bin 23 Jahre und beziehe Arbeitslosengeld II. Ich habe im März 2018 meine Ausbildung beendet und habe im April meinen Sohn zur Welt gebracht.
Da ich bis ende Februar noch in einem anderen Bundesland gelebt habe alleine in einer Wohnung, bin ich mit Hilfe von meinen Eltern wieder zu ihnen nach Hause gezogen. Habe eine eigene Etage für mich. Ich beziehe ALG II da ich für den Arbeitsmarkt die nächsten 3 Jahre nicht zur Verfügung stehe. Das Einkommen Meiner Eltern spielt bei dem ALG II keine Rolle da ich mit meinem Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde und ich auch nicht auf meine Eltern ihre Kosten lebe und auch nicht leben will. Das Jobcenter zahlt meinen Eltern auch keine Miete oder so lediglich nur Heizkosten und Schuldzinsen.
Mir Wurden bis September die Leistungen genehmigt jetzt muss ich einen Antrag auf weiterbewilligung stellen und da ist eine Frage : Neben mir wohnen __ weitere Personen in meinem Haushalt.
Ich kann mich nicht erinner was ich dem Hauptantrag geschrieben habe aber muss ich meine Eltern als Haushaltsgemeinschaft hinschreiben? Die helfen mir jetzt finanziell nicht.
Danke im Vorraus
4 Antworten
Wenn du keine abgeschlossene eigene Wohnung hast, also in dieser keine Küche und Bad vorhanden ist, dann zählen deine Eltern zum Haushalt, aber nicht zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), dazu zählt nur dein Kind !
Du musst dann also außer dir dein Kind und angenommen Mutter und Vater angeben, also dann 3 Personen eintragen, dann kommt ja noch die Frage wie viel von diesen Haushaltsmitgliedern zu deiner BG - gehören und da gibst du nur 1 Person an, also nur dein Kind.
Danke dir für deinen Stern !
und da ist eine Frage : Neben mir wohnen __ weitere Personen in meinem Haushalt.
Aber sicher lebt noch eine Person neben dir in deiner Wohnung, dein Kind!
Wenn in deinem Haushalt eine komplett eingerichtete Küche und ein Bad und WC vorhanden ist, hat dein Haushalt mit deinen Eltern nichts zu tun.
Fehlt allerdings die Küche, Bad oder WC, hast du ein Problem.
ohne eigene Küche, wohnst du auch nicht in einem eigenen Haushalt!
Bedeutet, du wohnst im Haushalt deiner Eltern!
Und somit, musst du auch deine Eltern bei dieser Frage angeben:
und da ist eine Frage :Neben mir wohnen __ weitere Personen in meinem Haushalt.
Eine eigene Küche gehört zu jedem Haushalt!
Oder wie willst du dir und deinem Kind ein Essen zubereiten?
Die Frage hat gar nichts damit zu tun, ob das Jobcenter an deine Eltern Miete zahlt oder nicht. Es geht nur darum die Wohnverhältnisse zu klären. So wie ich das verstanden habe, haben deine Eltern ein Haus und du beziehst eben eine Etage (Dachgeschoss) mit deinem Sohn, richtig?
In dem Fall wären es dann 3 weitere Personen neben dir, eine in der Bedarfsgemeinschaft, zwei in der Haushaltsgemeinschaft.
Anders wäre es, wenn diese Etage von der du sprichst eine eigene Wohnung wäre. Dann handelt es sich hier nicht um eine Haushaltsgemeinschaft und du müsstest nur deinen Sohn eintragen.
LG
in deiner wohnung/etage wohnen doch nur du und dein Kind - also trägst du auch nur die ein. jedoch keiner tipp: von allem was du ans amt sendest, kopien behalten!
Ich brauche keine eigene küche und Bad. Das Jobcenter zählt keine Miete.