Weiterbewilligungsantrag bei temporärer Bedarfsgemeinschaft?
Guten Abend,
mein Partner ist am 01.09.2018 zu mir gezogen und wurde nun gekündigt. Er muss nun einen Weiterbewilligungsantrag des Jobcenters ausfüllen. In diesem wird davon ausgegangen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, ich soll also mein komplettes Gehalt offen legen. Meiner Meinung nach muss ich das aber doch erst nach einem Jahr des Zusammenlebens, oder nicht? Wir sind uns sehr unsicher, ob der Antrag der richtige ist, obwohl die Mitarbeiterin es meinem Freund so bestätigte. Weiß jemand Bescheid? Die Informationen, die Google ausspuckt sind mir zu schwammig. Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen gemacht.
LG
4 Antworten
Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft hat nichts mit diesem sogenannten Jahr auf Probe zu tun, solltest du im Internet mal nachlesen.
War er denn nach dem Einzug bei dir vollständig vom Jobcenter weg, wenn nicht hätte er das schon lange melden müssen ?
Wenn ihr keine Kinder habt bzw.im Haushalt keine Kinder / Personen leben die gemeinsam betreut und versorgt werden, dann soll er im Antrag angeben das zu seiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) keine weitere Person gehört, sondern nur 1 Person die zum Haushalt gehört, dann müsstet ihr erst einmal als WG - durchgehen, dann musst du keine Angaben über Einkommen / Vermögen machen.
Ihm würde dann min.die 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen + 50 % von der Warmmiete + KK - Beitrag.
Habt ihr eine Bedarfsgemeinschaft oder nicht ? Wenn nicht dann habt ihr eine wg und seit wirtschaftlich getrennt da musst du nichts offen legen .
Dann macht doch mit ihm einen Untermietvertrag oder lass ihn in deinen Mietvertrag mit reinschreiben dann seit ihr halt eine wg und er muss die Hälfte der Miete zahlen usw das ist für meine Begriffe das unkomplizierterste
Er hat einen Untermietvertrag und der liegt dem Jobcenter auch vor. Das interessiert sie aber nicht. Auch laut deren Ausfüllhinweisen sind wir keine Bedarfsgemeinschaft... Das wäre erst nach einem Jahr der Fall.
Das einzige was sie verlangen können ist der Hauptmietvertrag alles andere geht die nichts an
Erst nach 1 nem Jahr zusammen Lebens bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Solange hat das JC es nicht zu interessieren ob und wie viel du im Monat Verdienst.
Nach dem Jahr wird vermutet das ihr für einander einsteht. Ist das nicht so könnt ihr dies gut begründet widerlegen. Aber das wird regelrecht schwer sein.
erst nach einem Jahr des Zusammenlebens
Das ist korrekt. Das erste Jahr gilt als Probejahr.
Aber auch danach müsst Ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten. Der Vermutung kann man widersprechen.
Das ist ja die Frage. Ich bin der Meinung, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind, sondern nur eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe, da das erste Jahr des Zusammenzuges noch nicht vorbei ist. Wir sind nicht verheiratet und haben keine Kinder, ich erziele aber Einkommen.