Jobcenter rechnet Bafög wegen Bedarfsgemeinschaft an, ich habe da ein paar Fragen?
Ich bin Student im ersten Semester und beziehe noch in diesem Monat Bafög, jedoch meinte das Studierendenwerk sie müssen dem Jobcenter bescheid geben, denn meine Eltern sind ALG ll Empfänger und ich lebe deswegen in einer Bedarfsgemeinschaft.
Mir wird vermutlich Geld abgezogen, wieviel weiss ich nicht. Soweit ich weiss ist Bafög jedoch ein Kredit, wovon die Hälfte geschenkt ist und die andere Hälfte als zinloses Darlehen ausgelegt ist, wenn mir jetzt Beispielsweise von meinen Bafög Satz von 500€ ca. 200€ abgezogen werden, muss ich dann nach dem Studium von diesen 200€ auch die 100€ bezahlen, obwohl ich sie nicht bekommen habe? Kann ich dann nicht einfach eine Rechnung ans Jobcenter schicken und sagen sie müssen sich daran beteiligen? Wäre ja Unfair wenn ich ein Kredit abbezahlen muss, wovon mir ein großer Teil abgezogen worden ist.
Ich verstehe auch generell nicht wieso überhaupt mein bafög mit dem Kindergeld und meinem "fiktiven" Hartz IV Satz verrechnet wird (Auf den Papier bekomme ich 300 Euro, aber in Realität wird mein Hartz IV Satz mit dem Kindergeld und dem Satz meiner Eltern verrechnet, weshalb ich von Jobcenter keinen Cent bekomme). Die einzige Möglichkeit wäre ausziehen, aber ohne Einnahmequelle (wegen der Bedarfsgemeinschaft kann ich auch nicht Jobben) könnte das schwer werden.
Ich freue mich auf Antworten und danke fürs Durchlesen!
3 Antworten
Abgezogen wird nix, aber deine Eltern bekommen für dich kein Geld mehr oder weniger. Du mußt das Bafög für deinen Unterhalt einsetzen. Dafür ist es ja gedacht.
Kindergeld und sonstige staatlichen Leistungen werden immer angerechnet. Du bekommst ja nicht 2x Geld für deinen Unterhalt. Da wärst du als Bafög-Empfänger ja besser oder doppelt so gut gestellt, wie Kinder die nicht studieren.
PS: Wenn du ausziehst, gehörst du nicht mehr zur BG. Jobben kannst du auch in der BG.
Du kannst dir erst nen Job suchen und mit dem Job ausziehen. Machen andere auch so.
300 EUR BAföG kann nicht stimmen, der Bedarf sollte höher liegen.
BG mit Eltern ja nur dann, wenn zu Hause gewohnt wird.
Die Eltern bekommen also abgezogen die Leistungen fürs Leben und so.
Doppelt kassieren ist leider nicht.
Wurde ein Stipendium abgelehnt, oder gar nicht geprüft?
Dir wird nichts abgezogen, sondern deine Eltern bekommen weniger fuer dich, da du dich ja zum Teil selbst verhalten kannst.