Schulische Ausbildung Hartz4 Bafög?

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Zunächst solltest du das vorher mit dem Jobcenter klären, es kann nämlich gut sein das du dann keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) Leistungen vom Jobcenter hast.

Etwas anderes wäre es wenn du weiterhin bei deinen bedürftigen Eltern leben würdest und Bafög - bekommst, da würdest du als unter 25 jähriges Kind solange zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gehören, solange du deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Da hättest du dann auf dein Bafög - auch einen pauschalen Freibetrag von min.100 € pro Monat, wenn du nicht auch noch zusätzlich Erwerbseinkommen erzielen würdest.

In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, es blieben dann also nach theoretischem Abzug im Monat max.70 € übrig, die für notwendige berufsbedingte Aufwendungen eingesetzt werden müssten, läge der notwendige berufsbedingte Aufwand tatsächlich höher, dann könnte dieser im Regelfall zusätzlich in Abzug gebracht werden.

Solltest du also dann weiterhin Anspruch auf ALG - 2 haben, dann wäre das auch so wie wenn du bei deinen Eltern wohnen würdest, wenn du dann also auch deinen KV - Beitrag zu zahlen hättest, dann müsste dieser natürlich auch berücksichtigt werden.

Vorrangige Ansprüche müssen dann natürlich auch beantragt werden.

Danke dir für deinen Stern !

Das JC wird dich auffordern BAföG (vorrangig) zu beantragen, das Schulgeld zahlst du selbst, mit Minijob machbar. Im Grund bleibt dir der Regelsatz abzüglich Schulgeld. Viel Erfolg!

Gibt's keinen freien Betrag vom Bafög bei Hartz IV ? Und wie ist es mit der Krankenversicherung ?

@Jakobkaso

Sofern du Leistungen beziehst, bist du auch in der KV. Freibetrag beim BAföG mMn nicht, kann mich täuschen. Denke es wird voll angerechnet, da es ja vorrangig ist.