BAföG + Nebenjob; Eltern Hartz IV

6 Antworten

Das Einfachste wäre, wenn deine Eltern sich selbst um Arbeit bemühen. Es wird euch nichts "abgezogen", es ist der Teil, den ihr zu eurem Lebensunterhalt selbst beitragt. Versuch es doch mal so zu sehen.

lnsider 
Fragesteller
 28.03.2013, 21:41

Danke für deine Antwort. Mein Vater arbeitet geringfügig (das mindert das Einkommen natürlich auch). Er ist 50 Jahre alt, kann kaum Deutsch, wurde aus einer Automobilfirma wegen Insolvenz "bequem" entlassen, wo er mehr als 20 Jahre gearbeitet hat, also sonst keine Erfahrung. Mutter ähnliche Situation. "Auf dieses Pferd (Eltern Job finden) würde ich also nicht wetten" :D Ob Du das Wort "abgezogen" auch in Anführungsstrichen gesetzt hättest, wenn es sich um dein Einkommen gehandelt hätte! Aber Du hast recht, es wird theoretisch nicht abgezogen. Ehrlich gesagt denke ich nicht, dass Du dich ähnlicher Lage befindest, ich seh's nämlich so, ich studiere und möchte meinen Beitrag in der Gesellschaft beitragen und meine Eltern können mich finanziell nicht unterstützen, also gehe ich selber arbeiten, um meine Lebensqualität zu verbessern. Es kommt aber so: 10 Std. die Woche arbeiten, es wird schwieriger mein Studium zu machen und kriege dafür fast nichts. Da kann ich mich nicht mit so einem Bullshit trösten wie "arbeiten für Ehre".

Kristall08  28.03.2013, 23:34
@lnsider

Ich bin mit 13 Jahren Waise geworden. Ich war lange in deiner Situation. Dennoch erwarte ich bis heute nicht, dass andere für mich aufkommen. Und in den Zeiten, wo das zum Beispiel krankheitsbedingt mal der Fall war, war ich dankbar für die Unterstützung. In vielen anderen Ländern hätte ich nämlich gar nichts bekommen.

lnsider 
Fragesteller
 29.03.2013, 12:20
@Kristall08

Entschuldige bitte meine Annahme. Tut mir Leid wegen deinen Eltern. Naja, andere Länder interessieren mich nicht, genauso wenig andere Zeiten.

Kristall08  29.03.2013, 14:20
@lnsider

Eine Änderung der inneren Einstellung ist sehr hilfreich, gewisse Umstände leichter hinzunehmen. ;-)

naja wir haben es so gelöst: Ein Sohn von einer Bekannten hatte nach der Lehre Alg-1, und das haben sie den Eltern abgezogen da haben sie gemeinschaft lich gegenüber der ARGE erklärt, daß sie gegenseitig nicht mehr für sich sorgen und sich gegenseitig nicht mehr unterstützen, das hat auchso gestimmt, denn es gab nur noch Streit ums Geld. Sie haben gegenüber dem Amt die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft erklärt, weil die Gründe für eine BG in Wegfall geraten seien, und haben einen Untermietvertrag mit dem Kind für sein Zimmer abgeschlossen., und haben erklärt, daß sie nicht mehr gemeinsam wirtschaften, denn im Prinzip wird eine BG ja unterstellt, da muß man dann den Gegenbeweis antreten und darf sich auch nicht scheuen. Das kostet ein wenig Kampfgeist, nichts fällt vom Himmel. Das hat das jobcenter dann akzeptiert, ansonsten wären sie mit einem Anwalt (mit Beratungshilfeschein) gegen die, ggfs. widerrechtliche, Zusammenrechnung vorgegangen. Manchmal muß man schon ein bischen kämpfen. mfg,

Wenn du noch daheim wohnst, darf dein anrechenbares (!) Einkommen nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden (= auf deinen Regelsatz + deine kopfanteiligen Unterkunftskosten )... nicht auf die Bedarfe der anderen Mitglieder deiner Familie, da du ihnen gegenüber im SGB II-Rechtsbereich nicht unterhaltspflichtig bist. Einzige Ausnahme ist der Kindergeldübertrag: Falls du noch Kindergeld beziehst und mehr anrechenbares Eigeneinkommen als eigenen Bedarf hast, wird der Teil deines Kindergeldes, den du nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst, als Einkommen auf deine Eltern übertragen und auf ihren Hilfebedarf angerechnet .

Gegen diesen KiGeld-Übertrag kann man den Widerspruchs-/Klageweg beschreiten, würde sich dann aber u.U. auch bis ganz nach oben durchklagen müssen: http://hartz.info/index.php?topic=39425.0 -

Da du ja zuhause wohnst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dieser steht im Monat eine bestimmte Summe zu, darum wird dein Zuverdienst abgezogen anteilmässig. Also kommt eure Bedarfsgemeinschaft in finanzielle Schwierigkeiten, nicht nur die Eltern.
Wenn du ausziehst aus dieser Wohnung würdest du sozusagen den gesamten Zuverdienst behalten können.

thomaszg2872  28.03.2013, 21:01

zuhause wohnen muß nicht zwingend eine BG bedeuten, das hätten die gerne so. Eine BG ist an bestimmte Bedingungen gebunden, zb. gegenseitiges Füreinander einstehen. Wenn jede/r für sich wirtschaftet und auch sonst so alle (familiären) Beziehungen erloschen sind weil es nur noch Streit ums Geld gibt, da kann man von einer Bedarfs- und Einstehensgemeinschaft nicht mehr wirklich reden das gilt es dann durchzusetzen. mfg,

compu60  28.03.2013, 21:07
@thomaszg2872

Du meinst also eine Familie sollte nicht Füreinander einstehen?
Hast du was gegen deine Eltern oder warum denkst du so? Und warum sollte man dann überhaupt noch zusammen wohnen.

lnsider 
Fragesteller
 30.03.2013, 10:26

Wenn ich ausziehe, wird das Kindergeld nicht mehr als Einkommen bei meinen Eltern angerechnet?

Larah10  31.03.2013, 01:44
@lnsider

Da du ja zuhause wohnst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dieser steht im Monat eine bestimmte Summe zu, darum wird dein Zuverdienst abgezogen anteilmässig

Kinder über 25 (oder unter 25 mit bedarfsdeckendem Einkommen , wie hier beim Frager) gehören nicht mehr zur elterlichen Bedarfsgemeinschaft. Und ihr Einkommen wird immer nur auf ihren eigenen Bedarf angerechnet. Einzige Ausnahme ist der Kindergeldübertrag auf die Eltern.. um den es hier geht.

(Die Verantwortungs-und Einstehens-BG bezieht sich auf unverheiratete Paare... nicht auf Verwandte.)

Wenn ich ausziehe, wird das Kindergeld nicht mehr als Einkommen bei meinen Eltern angerechnet?

Dann hast du mit ihrem ALG2-Bezug nichts mehr zu tun.

compu60  31.03.2013, 18:21
@Larah10

Das Alter der Bewohner spielt da erstmal garkeine Rolle.

Hey mal ne kleine frage, wird dir also dein Bafög nicht angerechnet? Nur Dein minijob Gehalt? Also has du im Prinzip. 580€ für dich (Bafög und minijob Gehalt) ?