Kann ich als Studentin einen Nebenjob antreten ohne dass es vom Jobcenter verrechnet wird?

schleudermaxe  18.08.2021, 21:27

Wieso eigentlich, diese Leistung muss doch beantragt werden.

partycrazygirl 
Fragesteller
 29.08.2021, 14:18

Was meinst du ?


6 Antworten

Jedes St.-Werk hat bezahlbare Unterkünfte, möbliert, nur die persönlichen Hausratgegenstände müssen per Tasche mitgebracht werden.

Dein Bedarf kommt auch von denen, komplett.

Zudem kann ein Stipendium geprüft/beantragt werden (Beispiel St.-Werk Villigst), denn Zeit für einen Job als Türöffner sollte planbar und möglich sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
isomatte  19.08.2021, 08:12

Und das beantwortet die Frage in wie weit ?

schleudermaxe  19.08.2021, 10:39
@isomatte

Zum Beispiel zum Umzug, der wohl derzeit noch große Probleme bereitet.

isomatte  19.08.2021, 10:41
@schleudermaxe

Lesen kannst Du nicht ?

Die Frage steht fett ganz oben !

schleudermaxe  19.08.2021, 10:45
@isomatte

Und, entfällt doch komplett, wenn der nachfolgende Text umgesetzt wird und Deine Tipps in die Tonne wandern.

isomatte  19.08.2021, 10:47
@schleudermaxe

Rede deutsch mit mir und drücke dich verständlich aus !

Solange Du im Haushalt deiner Mutter lebst, wird dein Einkommen entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn Du zu deinem Bafög - Erwerbseinkommen erzielt, dann fallen sogar deine derzeit 100 Euro Freibetrag vom Bafög - weg, denn dann stehen dir die Freibeträge nach Pragraf 11 b SGB - ll zu.

Das wären zunächst 100 Euro Grundfreibetrag vom Brutto, ab 100 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro Brutto bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Bei angenommen 450 Euro Brutto wären das dann 170 Euro Freibetrag, die dann theoretisch vom Netto abgezogen und voraussichtlich vorerst 280 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

In diesen 100 Euro sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, die kannst Du erst einmal anziehen, die verbleibenden 70 Euro müssen dann für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen eingesetzt werden.

Würden diese nicht ausreichen, dann müssten die höheren Aufwendungen nachgewiesen werden, damit der übersteigende Betrag dann zusätzlich berücksichtigt werden kann.

Es könnte dann sogar passieren das Du unter 25 aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fällst und übersteigendes anrechenbares Einkommen deinem Kindergeld zugerechnet wird.

Dieses würde dann zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf ihren eigenen Bedarf angerechnet.

partycrazygirl 
Fragesteller
 19.08.2021, 00:10

Das heißt letzendes habe ich weiterhin nicht viel übrig...

isomatte  19.08.2021, 08:04
@partycrazygirl

Das kommt auf die individuellen Umstände an und wie Du dich selber mit deiner Mutter einigst !

Auf jeden Fall würde das mit dem Kindergeld unter 25 zutreffen, wenn Du es nicht, oder nur noch teilweise zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Wohnst Du mit deiner Mutter alleine, was muss sie für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, was für den Abschlag für Haushaltsstrom, was bekommst Du an Bafög - und was hast Du da z.B. an monatlichen Fahrkosten und was würdest Du dann im Nebenjob an Brutto verdienen ?

Angenommen Du wohnst mit deiner Mutter alleine, sie muss 500 € für die KDU - und 80 € für Haushalsstrom zahlen, Du bekommst 450 € Bafög - hast Anspruch auf Kindergeld von derzeit 219 € und Du würdest dann monatlich 450 € Brutto = Netto verdienen.

Dann hättest Du derzeit ohne eigenes Einkommen einen Bedarf von min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, wenn Du zwischen 18 und 24 bist und dazu käme dann min. noch 50 % der KDU = angenommen 250 €.

Dein Bedarf würde dann angenommen bei min. 607 € im Monat liegen.

Ohne Job würden dann derzeit angenommen nur 350 € vom Bafög - als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet und dazu kämen die 219 € Kindergeld.

Man würde dann auf um die 569 € anrechenbares Einkommen kommen, wenn Du im Monat nicht mehr als 70 € für dein Studium an notwendigen Aufwendungen hättest.

Dann würde deine Mutter angenommen noch eine Aufstockung von min. 38 € für dich bekommen, weil Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnest, dann würdest Du noch zur BG - deiner Mutter gehören.

Dein Kindergeld würdest Du dann vollständig zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen.

Nun würdest Du aber 450 € Brutto = Netto verdienen, dann stünden dir 170 € Freibetrag zu, wenn Du keine notwendigen Aufwendungen von mehr als 70 € hättest, dann würden nach Abzug der 170 € Freibetrag vom Nettoeinkommen 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen bleiben.

Zu den 280 € käme dann vorerst dein volles Bafög - von angenommen 450 € und dein Kindergeld von 219 €, man würde dann vorerst auf angenommen um die 949 € anrechenbares Einkommen kommen und dein Bedarf läge aber angenommen nur bei diesen 607 €.

Zieht man diese 607 € von den angenommenen 949 € ab, dann würden 342 € an Überschuss bleiben, also mehr als diese 219 € Kindergeld, da aber max. das volle Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden darf, könnte man das Kindergeld in dem Beispiel gleich aus der Rechnung raus lassen.

Dann würdest Du angenommen deine 450 € Bafög - haben + deine 450 € Brutto = Netto = gesamt 900 € pro Monat.

Davon müsstest Du dann im Normalfall deiner Mutter deinen KDU - Kopfanteil der Warmmiete von angenommen 250 € zahlen und 50 % von den angenommenen 80 € für Haushaltsstrom, also angenommen 290 € gesamt.

Dann müsstest Du dich mi deiner Mutter auf ein angemessenes Kostgeld einigen, oder dich dann selber verpflegen und versorgen, was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden.

isomatte  19.08.2021, 08:06
@sassenach4u

Muss nicht sein, siehe wenn Du möchtest meinen Kommentar.

Kann ich als Studentin einen Nebenjob antreten ohne dass es vom Jobcenter verrechnet wird?

Unter ALG 2 - Bezug: Nein.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, rechnen die alles gnadenlos an.

Anm. Ich glaube der Freibetrag liegt irgendwie um die 180€, aber da lohnt sich das nun ja wirklich kaum.

GutenTag2003  18.08.2021, 20:58

Wenn man Hartz IV ungekürzt haben will, ja, dann lohnt es sich nicht.

Die Frage ist, ist es das, was das eigene Leben lebenswert macht?

rechnen die alles gnadenlos an.

Das Gesetz dient der Hilfe. Und ja, die wird "gnadenlos" gezahlt, auch dann, wenn man im Grunde selbst zum Lebensunterhalt beitragen könnte.

Noone3141592  18.08.2021, 21:03
@GutenTag2003

Nun, es geht darum, dass sie studiert, während ihre Mutter Leistungen bezieht. Sie möchte arbeiten, um Geld zu sparen, um evtl. ausziehen zu können (?).

Wenn sie nun aber arbeiten geht, wird der entsprechende Lohn bei ihrer Mutter gestrichen. Das heißt, sie wird ihr Gehalt an die Mutter abtreten müssen, damit sie weiterhin über die Runden kommen. Das bedeutet aber wiederum, dass das Prinzip des Sparens nicht funktioniert, damit ist der Plan hinfällig.

Soll sie nun lieber arbeiten und davon nichts haben oder sich auf ihr Studium konzentrieren?

Man muss auch das menschliche sehen, mein Freund.

GutenTag2003  18.08.2021, 21:03
@Noone3141592

Ich sehe das menschlich. Allerdings nicht mit dem Anspruch, alles von der Gesellschaft geliefert zu bekommen.

Dennoch... und auch das ist menschlich.

Das Gesetz dient der Hilfe. Und ja,  die wird "gnadenlos" gezahlt, auch dann, wenn man im Grunde selbst zum Lebensunterhalt beitragen könnte.
Noone3141592  18.08.2021, 21:07
@GutenTag2003

Sie studiert.... Ich weiß nicht, ob du studiert hast, aber das ist durchaus eine Leistung. Eine Arbeit. Mehr als Schule.

Sie studiert, um nicht wie ihre Mutter HartzIV beziehen zu müssen.

Wieso um alles in der Welt, soll sie neben ihrem Studium noch arbeiten, wenn sie nichts davon hat?

Es geht nicht darum, ob sie Leistungen bezieht oder nicht, nicht darum, ob sie das System ausnutzt oder nicht. Sondern darum, ob es in ihrer Situation sinnvoll ist, NEBEN DEM STUDIUM zu arbeiten. Und das ist es schlichtweg nicht.

GutenTag2003  18.08.2021, 21:10
@Noone3141592
Es geht nicht darum, ob sie Leistungen bezieht oder nicht,

Selbstverständlich geht es darum, sonst gäbe es diese Frage nicht.

Sie studiert, um nicht wie ihre Mutter HartzIV beziehen zu müssen.

Einspruch. Das gelingt auch ohne Studium.

Damit will ich das Studium nicht abqualifizieren. Aber notwendig um nicht Hartz IV zu beziehen, das ist es nicht.

Dass ihre Mutter - und somit auch sie - Hartz IV bezieht, das hat mit ihrem Studium zunächst wenig zu tun. Das war ganz offensichtlich auch schon Status vor ihrem Studium.

Damit sollten wir diesen Disput beenden, weil wir hier keine Gesetze ändern (können).

Noone3141592  18.08.2021, 21:22
@GutenTag2003

Ich versuche es jetzt ein letztes Mal, weil es mir schon irgendwie wichtig ist.

Ich bitte dich, die gegebenen Informationen noch einmal durchzugehen und nicht nur Kontra zu geben, um mir zu widersprechen.

Die Fragestellerin überlegt, ob sie einen Nebenjob zusätzlich zu ihrem Studium annehmen soll. Sie möchte nämlich etwas Geld beiseite legen, um ausziehen zu können. Sie hadert, weil ihre Mutter Hartz IV bezieht und sie befürchtet, dass ihr Gehalt auf den Bezug ihrer Mutter angerechnet wird.

Fakt ist: Ihr Gehalt würde auf die Leistungen der Mutter angerechnet. Welche Folgen hätte das also? Die Folge wäre, dass die Mutter weniger Leistungen bezieht, da gesagt wird, dass die Tochter ihr Gehalt mit der Mutter teilt. Weil der Hartz IV - Satz der Mutter am Existenzminimum bemessen wird, ist die Tochter im Grunde gezwungen, ihr Gehalt tatsächlich anteilig an die Mutter abzutreten. Das bedeutet aber, dass sie das Geld, das sie verdient, nicht zurücklegen kann, um auszuziehen. Das wiederum bedeutet, dass die zusätzliche Belastung (die Arbeit) neben dem Studium sinnlos ist.

Einspruch. Das gelingt auch ohne Studium.

Natürlich kann man auch ohne Studium leben, ohne Hartz IV beziehen zu müssen. Aber die Tochter studiert. Und sie macht das ganz gewiss, um ihrer Mutter nicht nachzueifern. Sie könnte genauso gut eine Ausbildung o.ä. machen, macht sie aber nicht. Es ist nicht unsere Aufgabe, über Hypothesen zu entscheiden, sondern mit der Wirklichkeit zu arbeiten.

Dass ihre Mutter - und somit auch sie - Hartz IV bezieht, das hat mit ihrem Studium zunächst wenig zu tun. Das war ganz offensichtlich auch schon Status vor ihrem Studium

Auch das ist richtig. Mit dem Studium hat das Hartz IV der Mutter nichts zu tun. Aber sehr wohl mit einem potentiellen Nebenjob. Denn, wie gesagt, die beiden leben in einer Bedarfsgemeinschaft, daher wird das Geld gemeinsam betrachtet.

Ich bitte dich nochmal, mir nicht aus Prinzip zu widersprechen. Es geht hier nicht darum, ob es verwerflich ist, ob jemand Hartz IV bezieht oder nicht. Sondern es geht darum, ob es sinnvoll für die Tochter ist, neben ihrem Studium (Wochenaufwand je nach Studienfach 30 bis 60h) einen Nebenjob anzunehmen. Da sie zusätzliche Belastung keinen finanziellen Vorteil für die Tochter bedeutet, ist es für sie sinnvoll, sich voll und ganz auf ihr Studium zu konzentrieren und nicht die Verantwortung der Mutter zu übernehmen, sich vom Staat unabhängig zu machen.

GutenTag2003  18.08.2021, 21:26
@Noone3141592
Ich versuche es jetzt ein letztes Mal, weil es mir schon irgendwie wichtig ist.

Es geht um die Gesetzeslage, nicht um Dein Empfinden. ... außer Du willst ihr selbst helfen. Das steht Dir selbstverständlich frei.

Damit sollten wir diesen Disput beenden, weil wir hier keine Gesetze ändern (können).
Noone3141592  18.08.2021, 21:28
@GutenTag2003

Wir sprechen uns in fünf Jahren nochmal, wenn du reif genug für diese Unterhaltung bist.

GutenTag2003  18.08.2021, 21:29
@Noone3141592

Ich bin mit Sicherheit reifer als Du.

Ich weiß - im Gegensatz zu Dir - dass eine Zahl nicht zwangsläufig mit einem Alter zu tun haben muss.

wenn du reif genug für diese Unterhaltung bist.

Deine Reife ermöglicht es Dir nicht, eine Gesetzeslage zu bewerten. Deine Gefühle. Dein Empfinden sind keine Gesetze, nach denen die FS Leistungen beanspruchen könnte.

Noone3141592  18.08.2021, 21:31
@GutenTag2003

Nein, aber mit Erfahrung ;)
Alles gut, wir müssen hier nicht weiter machen.

Ich wünsche dir trotzdem eine gute Nacht (wirklich keine Ironie)

Welche 100 Euro sind da noch? Die du noch als Leistung vom JC bekommst nach Bafög?

partycrazygirl 
Fragesteller
 18.08.2021, 21:05

Mit den 100 Euro meine ich den Freibetrag den ich vom Bafög Betrag behalten darf.

DocPsychopath  18.08.2021, 23:24
@partycrazygirl

So herum hast du es genau falsch verstanden. Aber das meinte ich.

Deiner Mutter wird nichts gekürzt (wenn es korrekt zugeht). Angerechnet werden darf nur auf die Leistung, die auf DICH selbst entfällt. Wenn Dein Einkommen den Leistungsanspruch ALGII übersteigt, bist du einfach aus der BG mit der Mutter entfernt, weil keine Leistungsempfängerin. Das wäre auch dann der Fall, wenn du 1 Mio Euro verdienen würdest.