Bedarfsgemeinschaft bei bafög und alg2?

3 Antworten

die gehen halt von einer BG aus. Mach ihnen also klar, dass ihr nicht "füreinander einsteht".

Sie sind eine Bedarfsgemeinschaft;sie leben zusammen in einer Wohnung.

@Thomas19841984

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/bedarfsgemeinschaft/:

!Eine Bedarfsgemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und wechselseitig anzunehmen ist, dass beide Personen Verantwortung füreinander tragen wollen und füreinander einstehen werden (sog. Einstandswille nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II)."

@verreisterNutzer

Wie wäre das denn in einer Zweck-WG, in der jeder sein eigenes Essen, eigenes Toilettenpapier etc. zahlt und anteilig seinen Strom etc.? Das wäre doch keine Bedarfsgemeinsaft, oder doch? Wie man aber beweisen will, dass so etwas zwischen Mutter und Sohn funktioniert, weiß ich nicht. Man müsste ja argumentieren, warum nicht geteilt wird, was problemlos geteilt werden kann, z.B. Grundnahrungsmittel, Hygienebedarf etc.

Wenn du unter 25 bist, dann bildest du mit deiner Mutter eine BG - ob du willst oder nicht.

Allerdings musst du nicht mit deinem Bafög (selbst wenn es dreimal so viel wäre ) für deine Mutter einstehen.

Anders sieht es mit dem Kindergeld aus.

Das Jobcenter macht erst mal folgende Rechnung auf:

Kannst du deinen Lebensunterhalt aus deinem Einkommen (Bafög und Kindergeld) bestreiten?

Als Werte gelten die Eckwerte des SGB II.

Nehmen wir an, du bist unter 25 und ihr habt eine Miete von 400 €. (einfach für eine Beispielrechnung).

Dann hast du einen Freibetrag von 20% auf dein Bafög - man würde dir also 415€ x 80% als Einkommen anrechnen. Das wären in deinem Fall 361€. Dazu käme das Kindergeld, aber darauf gibt es keinen Freibetrag.

Du hast als U25 einen Regelbedarf von 324€ zum Leben und dazu kommt die Hälfte der Miete - du würdest also einen Gesamtbedarf von 524€ haben.

Den musst du aus den anrechenbaren 361 € aus dem Bafög und noch 163 € aus dem Kindergeld bestreiten. 

Du siehst, ein Teil des Kindergeldes wird nicht "verbraucht" (du brauchst ja nur noch 163 € von den gezahlten 190 €, um deinen Bedarf aus Bafög und eben diesem Teil des KG zu decken).

Diesen nicht benötigten Teil des Kindergeldes wird auf deine Mutter übertragen als Einkommen. In unserem Beispiel würde man ihr die übrigen 27 € als Einkommen anrechnen und die Zahlung des ALG II um genau diesen Betrag verringern.

Allerdings hat man auf passive, also Nicht-Erwerbseinkommen keine Freibeträge, aber man kann pauschal 30 € für Versicherungen (ohne Nachweis) absetzen. In diesem Fall würde man zwar diese 27 € seiner Mutter als Einkommen anrechnen, aufgrund dieses Freibetrages würde es aber keine Anrechnung geben.

Würdest du einen niedrigeren Bedarf an Mietkosten haben (entweder wäre eure Miete niedriger oder es gibt eine weitere Person in der BG, also nur 1/3 der Miete für dich), dann wäre der Anteil des nicht benötigten Kindergeldes höher und man würde deiner Mutter tatsächlich etwas abziehen.

Jetzt hast du ja Einkommen, also musst du deine Kosten selber bestreiten.

Zumindest musst du deinen Mietanteil an deine Mutter weiterreichen. Dazu kann sie von dir fordern, dass du dich hälftig an den Stromkosten beteiligst und natürlich Verpflegungsgeld abgibst.
(Im ALG II wird der Verpflegungsaufwand für einen erwachsenen Menschen mit ca 140 € angenommen.)

Du müsstest also einen erheblichen Anteil deines Bafögs an deine Mutter abgeben. Immerhin hast du ja noch den Freibetrag von 90 € (= 20% von 450 €) für dich zur Verwendung.

Diese "Übertragung von Einkommen", wie das SGB II es nennt, trifft definitiv nur für Kindergeld zu.

Solange ihr zusammen in einer Wohnung lebt,bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Die Miete wird auch anteilmäßig für dich gezaht und deine Mutter bekommt wegen deines Einkommens weniger Geld vom Amt,oder?

Das wird nun deiner Mutter abgezogen und du musst etwas zum Unterhalt beitragen,sonst funktioniert nichts mehr.


man kann auch zusammenleben, OHNE in einer BG zu sein

@Thomas19841984

Wie schaffe ich das am Besten?

@Thomas19841984


>meiner meinung sollte es doch so sein, dass ich mein bafög und kindergeld
bekomme und damit keine Bedarfsgemeinschaft mehr bilde und meine Mutter
ihren Bedarf erhält?<

Dann muss er anteilig Miete zahlen und zum Unterhalt beitragen;das muss die Mutter nicht von ihrem Hartz4  Einkommen leisten.

@verreisterNutzer

>Wie schaffe ich das am Besten?<

Nur,wenn du ausziehst und dir alles selbst finanzierst...

Fragt sich nur,ob du dich dadurch verbesserst.

@verreisterNutzer

Das wäre auch kein Problem. Miete und Unterhalt insgesamt/2