Jemand schuldet mir 400 Euro was tun

13 Antworten

Whatsapp-Verläufe gelten nicht als Beweis. Du hättest Dir das damals schriftlich geben müssen, ich weiß - hinterher ist man immer klüger. Da bist Du noch gut weggekommen - wir haben vor vielen Jahren einem guten Freund! über 1.000,-- DM geliehen (ist also schon etwas länger her). Wir haben niemals auch nur einen Cent davon wiedergesehen. Ich verleihe auch kein Geld mehr und keine Bücher! Was ich mich da schon geärgert habe im Laufe meines Lebens, das kannst Du Dir gar nicht vorstellen. Und das waren immer Freunde von mir. Du kannst nichts weiter machen, als sie ständig drängen, ich glaube nicht, dass Du mit einer Anzeige ohne schriftlichen Beweis etwas erreichen kannst (evtl. sind die Zeugenaussagen - wenn sie wirklich bei der Geldübergabe anwesend waren, hilfreich). Viel Glück kann ich da nur sagen. lg Lilo

jess144 
Fragesteller
 15.05.2015, 08:47

In den Verläufen hat Sie aber geschrieben das ich es wieder bekomme und genaue Tage sind angegeben. Sprachnachrichten sind auch vorhanden.

Habe deshalb gedacht ich kann die nutzen.

LiselotteHerz  15.05.2015, 09:42
@jess144

Frage halt mal bei der nächsten Polizeidienststelle nach - ich bin nicht allwissend. Vielleicht wäre das, falls die Frau nicht zahlen sollte, als Beweismittel ausreichend. Mir hatte halt mal einen Anwältin gesagt, dass E-Mails keine ausreichenden Beweismittel vor Gericht wären und deshalb dachte ich schußfolgend, dass derartige Nachrichten auch nicht ausreichen. Viel Erfolg. lg Lilo

Wenn Du nichts schriftliches hast, dann wird es schwer werden, irgend etwas zu beweisen. Sie hat keine Unterschrift gegeben und bei Whatsapp, kann sie es abstreiten und behaupten Du hast es ihr geschenkt. Daher kannst Du es vergessen eine Anzeige zu machen.

Hallo Jess,

wenn du weißt wo sie wohnt, würde ich an deiner Stelle vorbei gehen und sie damit konfrontieren.

jess144 
Fragesteller
 15.05.2015, 08:45

Das werde ich wohl auch machen.

Ich werde ihr dann schriftlich was aufsetzen von mir aus 1 Monat mehr Zeit. Dann habe ich was schriftlich.

Wir haben kein schlechtes Verhältnis zueinander, nur habe ich angst das ich wenn ich nicht aktiv werde, mein Geld nicht wieder bekomme.

Wenn gar nichts mehr geht: Gerichtlichen Mahnbescheid schicken.

Kann jeder machen, ist weniger kompliziert, wie man denkt und geht schnell. Du brauchst auch keinen Anwalt. Allerdings musst du deinen Anspruch ggf. nachweisen können (schriftlich, Zeugen).

Informiere dich im Internet unter "gerichtlicher Mahnbescheid".

Erstens: Kluge Einsicht, nie Geld verleihen.

Ihr habt einen mündlichen Vertrag. Dummerweise hast du da wahrscheinlich keine Frist gesetzt, sondern auf den Dienstag seid ihr wohl erst später gekommen (oder war von Anfang an klar, wann das Geld zurückzuzahlen ist?)

Es spielt aber auch keine so grosse Rolle, denn im Endeffekt, musst du ihr eine Nachfrist setzen (die zumutbar ist, beispielsweise eine Woche). Die Nachfrist kann auch per WhatsApp erfolgen, wenn du davon ausgehen kannst, dass sie die Nachricht erhält Auf die Tatsache, dass sie gekündigt wurde, musst du keine Rücksicht nehmen, das ist nicht dein Problem.

Nachdem auch die Nachfrist verstrichen ist, kannst du das Geld zivilrechtlich (per Anwalt, nicht per Polizei einklagen). Verliert sie, muss sie die Prozesskosten übernehmen, ausserdem wäre das Geld in diesem Fall zu verzinsen (5%). 

Eine andere Möglichkeit wäre ein Inkassobüro.