Geld verliehen, anzeige?

16 Antworten

Anzeigen? Nein, das ist bisher eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung. Du kannst Dir Dein Geld gerichtlich wieder erstreiten, wenn der Schuldner die Leistung hartnäckig verweigert.

Anzeigen kannst (und solltest) Du erst, wenn es zu Tätlichkeiten wegen Deiner (berechtigten) Forderung kommen sollte.

Ich denke, dieses Geld kannst du abschreiben. Eine solche Summe verleiht man nicht ohne schriftliche Regelung. Ohne Unterschrift werden dir die SMS nicht wirklich was bringen, da die auch gefälscht sein können. Falls du je wieder so eine Summe verleihen solltest, setze ein kurzes Schreiben auf, in dem steht, wie viel du verleihst und bis wann es zurück zu zahlen ist. Und dann lass denjenigen, dem du was leihst unterschreiben.

Eine Strafanzeige bringt Dir das Geld nicht zurück. Du kannst zwar einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und mußt dann auch ca. 23,-€ Gerichtskosten vorlegen, aber wenn der Gegner Widerspruch einlegt mußt Du im Grunde Deinen Anspruch beweisen. Allerdings werden SMS Verläufe vor Gericht noch nicht als Beweis anerkannt.

Googel mal nach Mahnbescheid - DER wirkt Wunder, die Kosten sind überschaubar, und wenn Du die SMS hast...

Im Internet schreibt aber jeder das ich da s. vergessen kann das ich das zurück bekomme

@Herzbaer90

Wenn Du eine SMS hast in der er die Schulden zu gibt würde ich es riskieren!

@Hias3BGL

das ich da s. vergessen kann das ich das zurück bekomme

Gegen einen Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen, aber man kann ihn nicht einfach zurück schicken. Bei einem Widerspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

@PatrickLassan

Genau! Und bei dem Wert sprechen wir von echt überschaubaren Kosten.

Wie gesagt, ich würde es machen!

@Herzbaer90

Lieber Herzbaer, natürlich schreibt dir jeder daß du es vergessen kannst, weil sie sich dann auch noch an deinem Leid weiden können. Ganz so einfach kann man das aber nicht vergessen. Schick ihm eine Erinnerung, unsetze ihn in Verzug. Dann kündige den Kredit noch einmal schriftlich und fordere die Rückzahlung, schriftlich per Einschreiben. Die Belege hebe gut auf. Dann kannst du das Mahnbescheidverfahren starte. Eine Anzeige würde dir gar nichts bringen. Falls überhaupt öffentliches Interesse an der Strafverfolung besteht, würde das max. zur Bestrafung deines Schuldners führen, jedoch siehst du dadurch dein Geld nicht wieder. Er muß dann erstmal die Strafe bezahlen und sich von dem Schock erholen. Ein Mahnbescheid setzt auch voraus, daß etwas pfändbares dort vorhanden ist, was der Gerichtsvollzieher ihm pfänden kann, zb. Lohn über dem Selbstbehalt, kostbare Einrichtung, ein Auto was nicht nur Schrottwert hat oder so. also den MB kannst naürlich immer machen, aber er soll ja auch Früchte tragen.

Kann ich ohne Anzeigen ?

Ohne was?

Ein Betrug liegt vor, wenn er von Anfang an vor hatte, dir das Geld nicht zurück zu zahlen.

Du kannst also nur die Rückzahlung verlangen.