Mein ex schuldet mir geld was tun?

9 Antworten

wenn die Teile nur geliehen sind hast du darüber einen Vertrag ?
Steht in dem Vertrag die maximale Verleihdauer z.b. 99 Jahre wie sie behaupten könnte ?

Existiert überhaupt irgend ein Dokument, dass von beiden unterzeichnet wurde oder ist es nur mündliches "Wunschdenken" ?

Verträge können und dürfen auch mündlich geschlossen werden.

Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z. B. ein Immobilienkauf/verkauf.

@alarm67

ja aber was ist wenn mündlich kein Rückgabezeitraum abgemacht wurde ?
Dieser kann nicht nachträglich festgelegt werden

@newcomer

Die Ausleihe kann jederzeit, wenn eben gerade keine Laufzeit vertraglich festgelegt wurde, gekündigt und die Herausgabe verlangt werden.

(1) Kündigung, § 605

Die Besitzberechtigung des EntLeihers endet in jedem Fall durch Kündigung des Verleihers. Dem Entleiher steht kein eigenes Kündigungsrecht zu, weil er die Sache jederzeit zurückgeben kann.Das Gesetz gewährt dem Verleiher in § 605 Nr. 1–3 ein außerordentliches Kündigungsrecht, dessen Ausübung unabhängig von den Voraussetzungen des § 604 Abs. 1–3 zur Beendigung der Leihe und damit zur Herausgabepflicht führt.

Die Kündigung kann formfrei mit oder ohne Frist erklärt werden. Die Erklärung wird mit Zugang beim Entleiher wirksam. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln über einseitige Rechtsgeschäfte. Hier ist insbesondere an §§ 111, 174, 180 zu denken.

@alarm67

darf sie bereits mit 15 solche Wertsachen im Rahmen der Verleihe hergeben ?

@newcomer

Klar!

Mit 15 Jahren ist man bereits beschränkt Geschäftsfähig!

Solange die Eltern diesem Vertrag nicht widersprechen, hat dieser Gültigkeit.

Widersprechen die Eltern, muss er das zurück geben.

Brauchen die Eltern in diesem Fall ja nicht mehr, weil ja bereits der Ausleiher den Vertrag gekündigt hat und die Herausgabe verlangt.

@alarm67

danke, nun sind alle Unklarheiten beseitigt

@newcomer

doch er sollte ihr sie zurückgeben soland sie sich das nächste mal gesehen haben aber er hat ja Schluss gemaxht übers handy

Die Polizei wird ihr dann sagen, dass sie eben Lehrgeld gezahlt hat. Sie muss eben warten, bis die Eltern aus dem Urlaub zurück sind.

Ihre Eltern können den Jungen auf Herausgabe verklagen (lassen), das kostet aber erst mal wesentlich mehr als 180 €

Die Polizei hat damit gar nichts zu tun. Straf und Zivilrecht sind völlig unterschiedliche paar Schuhe.

Wartet auf die Eltern, ihr müsst zur Not ein Anwalt beauftragen, oder die Eltern einen Mahnbescheid erwirken. Aber in dem Alter ist Er sowieso Zahlungsunfähig.

okay danke

Er ist aber beschränkt geschäftsfähig. Wenn er zum Schadensersatz verurteilt wird, bekommt er ja irgendwann einmal Geld.

Aber in dem Alter ist Er sowieso Zahlungsunfähig.

Woher weißt Du ob eine Dir völlig fremde Person zahlungsfähig oder zahlungsunfähig ist?

@Agamemnon712

Die Kinder sind 15 Jahre ....

@FKBMR1904

In der Fragestellung ist von einem 15-jährigen Mädchen die Rede. Das Alter des jungen Mannes wird nicht genannt.

Ganz abgesehen davon hat das Alter der beteiligten Personen nichts mit deren vorhandenen oder nicht vorhandenen Vermögen zu tun.

Kann man als Diebstahl auslegen. Anzeige wäre gut, damit jagt man denen Angst ein und die zahlen dann wahrscheinlich.

Blödsinn!

Die Dinger wurden schließlich freiwillig heraus gegeben!

Wenn überhaupt, dann wäre das Unterschlagung.

Dafür ist die Polizei NICHT zuständig!

Die haben wichtigeres zu tun, als sich um Kindergartenthemen zu kümmern.

Das ist Zivilrecht, dafür sind Anwalte zuständig!

Und im Übrigen, selbst wenn das eine Strafsache wäre, dann verfolgt die Polizei/die Staatsanwaltschaft DIESE, bringt euch aber auch nicht das Geld zurück.

Okay