Jahresabschluss Kleingewerbe

4 Antworten

  1. Nein. Ja.

  2. Nein. Aber es liegt in eurem eigenen Interesse.

  3. Nein.

Die nächste Frage wäre, wo bei solchen Fragen die Grenze zum Gesetz ist (Abgabenordnung), denn dort steht, dass nur befugte und zugelassene Leute Steuerberatend sein dürfen. Aber ich denke mal, wenn ihr nach besten Gewissen eure Unterlagen ans FA gebt und alles belegen könnt, dann wäre das kein Problem. Das FA stellt entsprechende Rückfragen, wenn etwas notwendig ist oder unschlüssig.

diese frage hier im netz zu stellen ist unklug. ihr solltet euch einen steuerberater nehmen, der euch genau sagen kann, welche kosten ihr geltend machen könnt und müsst und wo noch potential ist, wo ihr geld vom staat bekommen könnt. keiner hier wird euch eine zufriedenstellende und rechtsgültige antwort geben. zumal ich mich auf eine solche antwort auch nicht verlassen würde, denn ihr kenn doch den spruch "unwissenheit schützt vor strafe nicht". eine falsche entscheidung könnte hier richtig teuer werden. da wird das beratungshonorar des steuerberaters sicher günstiger kommen. handelt einen guten preis aus.

  1. Es ist auch eine Umsatzsteuererklärung auszufüllen, aber da kommt bei Kleinunternehmern nur auf der ersten Seite der Umsatz rein. Mnche Finanzaämter verzichjten auf die Umsatzsteuererklärung und nehmen sich die Zahl aus der EÜR.

  2. Gerade bein ersten Mal würde ich das unbedingt. - Sonst meldet sich bald das Finanzamt bei Euch.

  3. Wenn dafür (z. B. vom Arbeitgerber) eine pauschale Steuer gezahlt wurde, Gibt es für den 400€-Job keine Felder zum Eintragen.