Muss eine "Nonne" eine Einkommenssteuererklärung abgeben..

6 Antworten

Wenn Sie Einkünfte gem. § 2 EStG hat, muss sie sie versteuern, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Lustige Frage! Prinzipiell ja. Auch eine Nonne erzielt Einkommen, auch wenn diese überwiegend durch Sachleistungen des Klosters bzw. Ordens erbracht wird. Allerdings dürfte aufgrund von Vermögenslosigkeit und einem geringen Einkommen aus Sachbezügen kein steuerpflichtiges Einkommen entstehen, das zu einer Besteuerung führen würde.

Einer meiner Kunde war Mönch und der musste eine Steuererklärung abgeben, auf Grund seiner Kapitaleinkünfte. Nach neuem Recht müsste er nicht mehr, aber das ist ein anderes Thema.

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist eine natürliche Person die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Zur sachlichen Steuerpflicht brauchen wir dann noch Einkünfte im Sinne des EStG.

Nur weil sich jemand in ein Kloster zurückzieht und unter Umständen ein Armutsgelöbnis ablegt, heißt das nicht, dass er sofort sein gesamtes Vermögen und alles verkaufen muss.

Eine Nonne kann die Tochter eines Firmenimperiums sein, mit einer Beteiligung aus der sie jährlich 235.000 Euro erhält. Die 235.000 Euro sind steuerpflichtig. Ob das Geld auf dem Konto liegen bleibt, ob es gespendet wird, oder ob es im Todesfall an den Orden oder an vorhanden Erben fällt ist ein anderes Problem.

Nach meiner Kenntnis werden Nonnen, wie z. B. auch der Papst, alimentiert, also versorgt.

Keine Lohnabrechnung, keine Lohnsteuer, keine ERklärung.

Wenn eine Nonne im Orden lebt, werden ihre Leistungen z. B. in Krankenhäusern als Pflegerin zugunsten des Klosters abgerechnet.

Der Papst wird nicht alimentiert. Er ist der letzte vollständige Monarch. Der gesamte Vatikan und letztlich das gesamte Vermögen der Kirche gehört ihm.

Mal abgesehen von dem von cyberadvisor benannten, durchaus üblichen Fall (Lehrerin, Krankenschwester, Frau im Pflegeberuf und dergleichen) meine ich, daß Nonnen als Klosterfrauen, kein Einkommen haben und deshalb auch nicht zur ESt veranlagt werden.

Wenn's nicht mal der Finzanzbeamte weiß----