Grundstück als Parkfläche vermieten - Wie läuft das ab?

2 Antworten

Um zu wissen, was ihm übrig bleibt muß man ja die Grundstückskosten kennen und mögliche Finanzierungen. Erst mal gehört nicht wirklich viel dazu, sofern kein unmittelbarer Bebauungszwang besteht, jedoch sollte man die Sonntage abziehen.Je nach Lage kann ein qm Grundstück in der Innenstadt durchaus 2000 Euro und mehr kosten. Steuersatz ist maximal 45 %, jedoch ist in den vier Euro bereits die Mehrwertsteuer enthalten. In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass der Parkplatz einen Gewinn von etwa 4000 Euro bringt, dies ist aber nur eine Schätzung, für die manche Angaben fehlen

Also ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß das Grundstück bereits bezahlt ist und dem Eigentümer daher zu 100% gehört.

Und ja, an Sonntagen und vielleicht auch Samstagen herrscht da sicher nicht so viel Andrang, aber dafür bin ich ja unter der Woche auch nur von 100 PKW pro Tag ausgegangen (die eben dort Platz finden), wobei es aber real noch mehr sein dürften, da sicher nicht alle den ganzen Tag dort parken. Es fahren also sicher immer wieder mal welche weg und für die kommen wieder andere nach.

Und 4 Euro kostet es, egal ob man dort nur 1 Stunde oder den ganzen Tag parkt.

Auf jeden Fall Gewerbe anmelden...und unbebaut heisst unversiegelter Boden...somit hast Du die Torte im Auge, wenn da Auto´s stehen, die mit Öl lecken

Ja, das kann sehr teuer werden, wenn man denn doch mal bauen möchte, oder es zuvor jemand meldet

Ok, das sehe ich auch als das größte Problem, falls da wirklich mal was sein sollte. Aber wenn einem das Grundstück schon gehört und man so viel damit einnimmt, dann könnte man auch noch ein bißchen was investieren und die Fläche teeren lassen. Dann wäre das Problem mit dem Öl auch weg.

@Franz577

Klar, versiegeln ist natürlich ne Maßnahme...und wenn ich ehrlich sein darf: DIE Investition würde ich für eine Gelddruckmaschine wie einen Parkplatz immer riskieren. Aber nur dann, wenn ich nicht zwingenst als einzigen Verdienst alleine auf diesen Parkplatz angewiesen wäre

@derfiesefriese

Warum nur dann? Ich denke, gerade wenn das die einzige Einnahmequelle ist, sollte man erst recht dafür sorgen, daß diese immer gesichert ist und nicht plötzlich dicht gemacht werden kann, weil man z.B. gezwungen wird, die Fläche zu versiegeln.

Wenn es nur eine Quelle von vielen ist, kann man es ja mal eine Weile so laufen lassen, solange sich niemand beschwert und erst dann etwas tun, wenn man es zur Auflage bekommt.

@Franz577

Und wenn aus der Fäche später Bauland werde könnte? Dann ist eine versiegelte Fläche nicht mehr so viel wert wie eine unversiegelte (Erschließungsmaßnahmen etc.)

@derfiesefriese

Was heißt "Bauland werden könnte"?

Kann der Eigentümer des Grundstücks nicht selbst darüber entscheiden, wozu er es nützt und ob er es weiterhin als Parkfläche vermieten will?

Warum kann er gegen seinen Willen gezwungen werden, es zu bebauen bzw. es zu verkaufen, wenn er es nicht bebauen kann oder will?

@Franz577

Und wenn im Moment nur ein "Flächennutzungsplan" vorhanden ist, später aber für das Gebiet seitens der Kommune ein "Bebauungsplan" erstellt wird (also z.B. wegen Expansion ein Neubaugebiet geplant werden soll?).

Ich will ja nichts schwarzmalen, aber wäre nicht das erste Mal, dass man in Deutschland für das "Gemeinwohl" zwangsenteignet wird.

Von daher sollte man sich über die Lage und die Überplanung eines solchen Grundstückes durchaus gründlichere Gedanken machen.

@derfiesefriese

@derfiesefriese...Naja, also so teuer ist das entfernen und entsorgen eines Teerbodens dann nicht.

@Franz577

@Franz577 ... Es gibt durchaus Bauplätze oder Gebäude die man in einem bestimmten Zeitraum bauen oder sanieren muss. Gerade in von Städten oder Gemeinden ausgewiesenen Sanierungsgebieten kann das eine Vorgabe beim Erwerb sein.