Italienischer Personalausweis, wieso muss man nichteheliche Kinder angeben?
Hallo Ihr Lieben! Mein Verlobter ist Italiener. Er will nun beim Consulat einen Personalausweis für sich beantragen. Auf dem Antrag muss er seine Kinder (nicht-ehelich) angeben. Außerdem eine Einverständniserklärung von der Mutter. In dieser gebe ich meine Zustimmung für die Ausstellung eines zur Ausreise gültigen Personalausweises. Hääää? Das verstehe ich nicht. Auf dem Merkblatt steht auch, dass "falls Sie die Unterschrift des anderen Elternteils nicht erhalten, ist es notwendig, die Unterlagen über das Sorgerecht einzureichen. Mein Verlobter hat ein nichteheliches Kind, für das er kein Sorgerrecht hat und keinen Kontakt hat.
Kann mir jemand verraten, was die Kinder mit dem Perso eines Mannes zu tun haben?
DANKE
2 Antworten
ja das weiß nur belluskoni.
Dies ist erforderlich um eventuelle Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Soll heissen: Du bestätigst mit deiner Einverständniserklärung das der Kindsvater seine Unterhaltsverpflichtungen eures Kindes nachkommt. Sollte dies nicht der Fall sein, dann NICHT unterschreiben. Anzumerken wäre auch, das es nach ital. Recht wichtig ist, eine Mutterschaftsanerkennung bzw Vaterschaftsanerkennung ( auch beim deutschen Standesamt möglich ) zu machen, da nach ital. Recht das Sorgerecht automatisch an diesem fällt, der als erstes diese Anerkennung vollzieht.