Ausländerbehörde, Reiseausweis für Ausländer: Was lief hier schief?

3 Antworten

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Ausländerrechtlich gesehen ist er nicht staatenlos. Es gibt nur noch sehr wenige Staatenlose und hier zu erklären was dieser Begriff beinhaltet würde zu umfangreich. Die Staatsangehörigkeit deines Freundes ist "ungeklärt", da die palästinesische Staatsangehörigkeit in Deutschland nicht anerkannt wird. Wahrscheinlich ist dein Freund als Palästineser im Libanon geboren. In § 9(1) AufenthV heißt es: Der Reiseausweis für Ausländer kann für alle Staaten oder mit einer Beschränkung des Geltungsbereichs auf bestimmte Staaten oder Erdteile ausgestellt werden. Der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, ist aus dem Geltungsbereich auszunehmen, wenn nicht in Ausnahmefällen die Erstreckung des Geltungsbereichs auf diesen Staat gerechtfertigt ist. Wenn er in den Libanon reisen will, muss er einen guten Grund z.B. Todesfall oder lebensbedrohliche Krankheit eines nahen Angehörigen nachweisen und erhält dann, nach Prüfung, von der Ausländerbehörde wahrscheinlich einen vorläufigen Reiseausweis. Falls du die Erklärung nicht verstehst, meld dich nochmal, ich werde dann versuchen es dir einfacher zu erklären.

katjou 
Fragesteller
 26.05.2012, 09:13

Hallo, danke für Deine Antwort. Also ich verstehe den Text, den Du mir geschrieben hast, aber ich verstehe eines nicht: Seit über 25 Jahren lebt er in Deutschland und konnte zwischendurch mal Freunde/Familie im Libanon besuchen. Und nun ist genau, nach Verlängerung seines Aufenthaltes, ist dieses Land ausgenommen? Er ist auch nicht im Libanon geboren, sondern "ehemals Palästina" (weiss nicht wies heute heisst). Hatte aber im Libanon, bevor er nach Deutschland kam seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Wir verstehn immer noch nicht, warum Libanon auf einmal nicht. Und das komische ist, es kann uns leider keiner erklären. Es hat sich ja in seinen Papieren und seiner Person nichts geändert. Wollte nur verlängern. Ich glaube irgendwie an ein Missverständnis. Was meinst Du? Danke übrigens dass Du so ausführlich geantwortet hast :)

Bodensatz  26.05.2012, 17:55
@katjou

In den letzten Monaten sind durch das Ministerium des Innern (MI) die Ausländerbehörden dazu aufgefordert worden die Bestimmungen zur Ausstellung eines Reiseausweises strikter einzuhalten, da damit durch die Betroffenen (sprich Passinhaber) Mißbrauch getrieben worden ist. Ich denke, das die zuständige Ausländerbehörde die Weisung befolgt. Denn in § 9 handelt es sich um eine IST-Bestimmung und die ABH wendet sie jetzt auch so an. Das heißt, dass dein Freund nur dann einen uneingeschränkten Geltungsbereich erhält, wenn er ein besonderes Interesse wie geschäftliche Beziehungen (hierzu zählt leider kein Urlaub) geltend machen kann. Das hat nichts mit der Person deines Freundes zu tun, sondern damit das es von oben einen auf den Deckel gab und nun nach den Buchstaben des Gesetzes gehandelt wird.

katjou 
Fragesteller
 26.05.2012, 20:12
@Bodensatz

Okay, das verstehe ich, aber eine Frage habe ich noch: ist es denn Pflicht neben dem Document de Voyage, welches immer noch gültig ist und auch weiterhin verlängert werden soll, einen Reiseausweis für Ausländer zu besitzen? Er soll lt. Ausländerbehörde dieses Document de Voyage behalten, jedoch ohne die enthaltene Aufenthaltserlaubnis, da es diese ja jetzt in Scheckkartenformat gibt und zusätzlich ein Reiseausweis für Ausländer.

Danke nochmal, dass Du mir so fundierte und ausführliche Antworten gibst :)

Bodensatz  27.05.2012, 16:21
@katjou

Wichtig ist hierbei ob der Aufenthaltstitel an den RA für Ausländer oder an das Document de Voyage gebunden ist. Höchstwahrscheinlich ist der eAT an den Reiseausweis gebunden, du erkennst es auf dem eAT, dort steht die Nr. des Passes drauf an welches er gebunden ist. Wenn es der Reiseausweis ist, ist der eAT nur gültig in Verbindung mit diesem. Das bedeutet nichts anderes als das dein Freund den eAT und den RA dabei haben muß um sich auszuweisen.

katjou 
Fragesteller
 27.05.2012, 20:14
@Bodensatz

Ja, da hast du recht. Die Nr. auf dem eAT ist die gleiche wie auf dem RA für Ausländer. Also kann er doch in den Libanon verreisen aber muss alle drei (eAT, RA und das Document de Voyage) mitnehmen? Das wäre ja gut

Bodensatz  28.05.2012, 16:34
@katjou

Genau, den eAT und den RA braucht er zur Aus- bzw. Wiedereinreise nach Deutschland. Mit dem Document de Voyage kommt er in bzw. aus dem Libanon. Also , ab in den Urlaub. :-)

katjou 
Fragesteller
 28.05.2012, 18:23
@Bodensatz

Daaaaaannke :) hilfreichste Antwort mehr als verdient.. Toll dass Du mir immer wieder so ausführlich geantwortet hast. Super :) alles Gute wünsche ich Dir

Lange Rede kurzer Sinn. Erstens ist dieser ''Personalausweis'' kein Reisedokument, sondern nur eine neue Form, um eine Aufenthaltsgehmigung in D'land zu verifizieren. D.h. wenn Dein Freund aus irgendwo kommt, sollte er sich einen (zusätzlichen) Reisepass dieses Landes besorgen. Falls er den Pass aus dem Libanon nicht hinbekommt, dann liegt die Vermutung nahe, dass er einstmals in der BRD ASYL beantragt hat. Asyl kannste aber nur bekommen, falls Du das Recht aufgibst wieder in das Land einzureisen, welches Dich mißhandelt hat. Daher wird regelmäßig und auch sinnvollerweise das Land im Reisedokument ausgwiesen. Frag ihn mal. Eine Einreise ist nicht vorgesehen. Falls es sich um einen Fehler im Lebenslauf Deines Freundes handelt, muss er der Ausländerbehörde mal einen kleinen Brief schicken und seine Situation erklären. Die Menschen dort sind alle 'kleine Schweine' und haben meist von nix ne Ahnung. Also stell hier nicht so viele Fragen, sondern rate Deinem Freund sich zu beschweren, zur Not mit Anwalt....

katjou 
Fragesteller
 26.05.2012, 20:57

wenn das alles nicht so unlogisch wäre, was da gerade abläuft. Ich sag ja: Er soll lt. Ausländerbehörde dieses Document de Voyage behalten, jedoch ohne die enthaltene Aufenthaltserlaubnis, da es diese ja jetzt in Scheckkartenformat (diese Scheckkarte hat er ja bekommen) gibt und zusätzlich ein Reiseausweis für Ausländer. Komisch oder?

Hier lief nichts schief: das ist der neue EU Ausweis = Elektronischer Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose (eReiseausweis)

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/Sicherheit/ohneMarginalspalte/Ueberblick_elektronischer_reiseausweis.html?nn=106770

Warum dieser Eintrag (Libanon) darin ist: da muss er die ausstellende Behörde fragen!

katjou 
Fragesteller
 25.05.2012, 20:49

Das Hauptproblem ist einfach, der Jenige möchte gerne zu Besuch in den Libanon und nun steht sowas im Reiseausweis. Unerwartet und völlig Grundlos. Welchen Beweggrund könnte diese Behörde haben so etwas zu vermerken? Mir fällt kein einziger ein...

hauseltr  25.05.2012, 21:00
@katjou

Vielleicht Erfahrungen mit dem Libanon? Vielleicht lehnen die dieses Dokument ab, weil sie ihn nicht einreisen lassen werden? Wie gesagt, die Behörde fragen!