Ist Zeitarbeit Betrug?

6 Antworten

Bitte begründe Deine Frage hier mit konkreten Angaben und Abrechnungen dahingehend, weswegen Du deswegen hier anfragst. Stimmt Deine Gehaltsabrechnung von der Leihfirma nicht, oder möchtest Du nur über das aktuelle Entlohnungsgefüge von Leifirmen allgemein diskutieren ?

Wir müssen in Deiner momentan unklar ausformulierten Fragestellung oder Diskussion ja erst einmal wissen, worum es Dir dabei überhaupt grundlegend pressiert.

Rein gesetzlich darf jeder betroffene Leiharbeiter und Werkvertragler aber erst mal grosses " Dank an Herrn Schöder mit seiner menschenverachtenden Agenda 2010 " für menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Entlohnungen zu seiner persönlichen Post-Eingangsadresse richten.

Mehr bitte aber nicht, und nicht auch nicht kommunikativ unsachlich, bedrohend oder nötigend.

Wir wollen und werden den Teufel doch erst mal fangen müssen, um ihn dann am öffentlichen Pranger konkret präsentieren und vor dem Volke nackt ( bis auf eine Unterhose ) am Pfahl auf dem Marktplatz befragen zu können ...

Zwischenzeitlich vollkommene Enteignung jeglicher vermögensrelevanter Bar-, Spar -, Sach-, und Immobilienwerte als konkreter Verräter am Volk und schädigendes Ex-Mitglied der Partei.

Treffen bestimmte Vermutungen zu, ist er als grob vorsätzlicher Verräter an Volk und Partei zu unbefristeter Haft ohne Aussicht auf Bewährung gemäss der Möglichkeiten deutscher Gesetzgebung zu verurteilen, sämtliche Pensionsansprüche sind abzuerkennen, und mögliche Ruhestandseinkünfte aus möglichen Drittvereinbarungen sind bis auf zulässige Pfändungs-Freibeträge im Rahmen angewandter Gesetzgebung für normale Bürger mit Schulden voll umfänglich gleich anzuwenden.

Anteilig in der Verfügungssplittung muss der deutlich grössere Teil seines pfändbaren Privatvermögens der Wiedergutmachung am Volke, und nur einem geringen Anteil an Wiedergutmachung seiner ehemalig durch ihn vertretenden Partei verfügbar gestellt sein.

Er selbst sei dazu verdonnert, nach Haftentlassung einer Person in Antragstellung für Leistungen der Grundsicherung gleichgestellt zu werden als Person ohne Vermögen. Es wäre im Vorlauf während seiner Inhaftirung ja bereits vollkommen rechtmässig, ihn in seiner Rolle komplett bis auf seine eigenen, für andere Bürger gestellten Regeln komplett bis auf GruSi - Freibetrag zu enteignen und sein restliches Vermögen volksrechtlich wirksam einzusetzen.

Eine Nation wo auf der Welt in den vergangenen Jahrzehnten so stark für gewerksaftlich - gerechte Arbeitsbedingungen und Löhne vonnsich hören machte, darf vor einem "Schröder" der internationalen Rechtsbarkeit und Nachverfolgung als Vorbild nun nicht abkehren.

Auch die SPD darf davor nie die Augen verschliessen in ihrer historischen Aufgabe und Erschütterung dieser Manifeste durch Schröder.

Marionett-Nahles sollte besser auch schon mal reichlich Lösemittel zur Lösung ihres Hinterns vom derzeitigen Stuhl der Verantwortung beschaffen... noch hat sie die Gelegenheit... ( umsteuern wird DIE im Eigennutz doch trotz sinkender Wählerzahlen, aber falscher Gesetzgebung für Pensionen garantiert nicht ... )

Hier dazu von meiner Seite besser mal Schluss, bevor ich konkretere Worte, Wünsche und Sätze in Relevanz zu den Nutzungsbedingungen dieser Plattform formuliere...

Entscheidend ist der Vertrag, den du mit der Leihfirma hast. Erhälst du das, was darin als Lohn steht, ist es kein Betrug. Den Mindestlohn solltest du allerdings erhalten.

Wenn du darauf anspielst, dass das was der Arbeitgeber, an den du ausgeliehen bist, zahlt doppelt so hoch ist wie dein Gehalt, dann ist das (leider) rechtens.

Es war einmal so, dass Leih- und Festarbeiter das gleiche Gehalt bekamen. Damals waren Leiharbeiter teurere Kräfte für Auftragsspitzen. Da gehört ein Gesetz her, damit das wieder so wird. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

natürlich verdienen die Zeitarbeitsfirmen, weil diese durch die Entleihe auch das Doppelte oder mehr kassieren + MWST

Mittlerweile gibt es den IGZ oder BAP Tarif, wir haben damals geklagt wegen des ungültigen CGZP Tarifs & die Lohndifferenz eingeklagt

Etwas verbessert wurde es jetzt durch Equal Pay nach 9 bzw. Übernahme nach 18 Monaten. Fallstricke gibt es immer noch, wenn man wiederum kurz zuvor abgemeldet wird.

Was steht im Arbeitsvertrag?

Wenn da mehr drin steht, als tatsächlich bei dir ankommt, dann ist das nicht erlaubt und du kannst das Geld einklagen (vorher mahnen usw).

Wenn du genau das kriegst, was in deinem Arbeitsvertrag steht, du es aber für zu wenig bzw ungerecht hältst, dann ist die Zeitarbeitsfirma kein Betrüger, sondern du warst dämlich, als du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

Kann es sein, dass du den Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn nicht kennst?