Fachkraft für Lagerlogistik- Zeitarbeit ist das nur Zeitarbeit?

8 Antworten

Und was bedeutet es dann wenn dran steht : Zeitarbeit, aber unefristet? Dann arbeite ich aber ja nicht auf Zeit? oder?

Dein Arbeitsvertrag ist falls nicht anders geregelt unbefristet.Du arbeitest dann in einen Betrieb als Leiharbeiter.Wie lange ist unterschiedlich.Das kann ein paar Tage sein,Wochen oder Monate.Teilweise auch viele Jahre.

Der Betrieb wohin du ausgeliehen bist ,ist nicht verpflichtet dich zu Übernehmen.Er ist nicht derjenige der dich bezahlt.
Das macht der Personaldienstleister .Der bestimmt auch wo du einsetzt wirst wenn deine Zeit im Betrieb X abgelaufen ist.Zum Beispiel weil dort die Saison zu Ende ist und du nicht mehr benötigt wirst,nur noch das Stammpersonal dort arbeitet.

Es kann aber sein das der etwas mehr bezahlt als er muss.Das bedeutet du verdienst z.B. 50 Cent pro Stunde mehr als es die Entgeltgruppe vorsieht.Es gibt auch Firmen wo man als Leiharbeiter anfängt und nach einigen Monaten von Betrieb X übernommen wird.Die Leiharbeit ist dann als Probezeit gedacht.Eine Garantie gibt es nicht das man aus der Leiharbeit heraus, in ein festes Beschäftigungsverhältnis mit der Firma wo man ausgeliehen ist kommt.

Auch nicht nach den neuen Gesetzen.Mann kann dich einfach vor Ablauf der 9 Monate - gleiches Geld, bzw 18 Monate - Übernahme des Arbeiters,abziehen und wo anders einsetzen.

Man kann auch bei einer Zeitarbeitsfirma befristet oder unbefristet angestellt werden, es handelt sich trotz allem um "Zeitarbeit", d.h. Du wirst von Deiner Firma an andere Betriebe "verliehen".

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag bei der ZAF beschäftigt Dich diese bis zum Ablauf der Befristung. Dieser befristete Arbeitsvertrag muss dann entweder verlängert werden, er geht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über oder Du bist nach der Befristung ohne Kündigung raus.

Beim unbefristeten Arbeitsvertrag bist Du, wie der Arbeitsvertrag schon sagt, unbefristet bei der ZAF beschäftigt.

Bei beiden Vertragsarten wird es sehr wahrscheinlich eine Probezeitvereinbarung geben, in der beide Parteien mit verkürzter Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen können. Das Kündigungsschutzgesetz greift auch erst nach sechs Monaten.

Meine Antwort berücksichtigt allerdings das Thema "Ausbildung" nicht. Warum das oben steht, kann ich nicht richtig zuordnen.

Eine ZAF bildet z.B. Bürokräfte aus, ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie eine Ausbildung zur "Fachkraft für Lagerlogistik" anbietet.


 

Wichtig zuallererst: Seit dem 01.04. kann ein Einsatz bei ein und demselben Kunden max 18 Monate dauern. Ab dem 9. Monat wird Equal Pay zugrunde gelegt.

Du kannst aber trotzdem unbefristet in der Zeitarbeit tätig sein, nach spätestens 18 Monaten musst du aber bei einem anderen Kunden eingesetzt werden (oder wirst übernommen). Nachdem du 3 Monate allerdings bei einem anderen Kunden warst, kannst du wieder in den anderen Kundenbetrieb...

Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma und mit der hast Du dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Das hat aber nichts mit der Dauer des Einsatzes in einem Betrieb zu schaffen.

Ja danke aber ich meine ob ich nach den 6 Monaten übernommen werde also keine Zeitarbeit mehr? weil es ja unbefristet ist.

Nein, Du bist weiterhin bei der Zeitarbeit, nur das dann Kündigungsschutz besteht und es längere Kündigungsfristen gibt.

Die Dauer der Einsätze können unterschiedlich sein und dort wo Du eingesetzt wirst, muss man Dich nicht übernehmen.

Das heist doch " Fachkraft für Lagerlogistik " also must du bereits eine Fachkraft sein soll heissen, du must den Job schon gelernt haben und einen Nachweis dafür erbringen ( Facharbeiterbrief ) kannst du das nicht, nehmen sie dich nicht. Und ja, es ist und bleibt Zeitarbeit .