Ist ornanieren in der Öffentlichkeit verboten?

8 Antworten

Hallo mulano,

nein, sexuelle Handlungen (dazu gehört Onanieren), sind in der Öffentlichkeit nicht explizit verboten. Es gibt also kein Gesetz in Deutschland, in dem steht, dass man es nicht darf.

Allerdings kann man unter Umständen damit gegen § 183 bzw. 183 a StGB verstoßen.

LG Sascha

Hey,

es kommt drauf an, an welchem Ort man diese Tat ausübt.

Sei es in einem tiefen Wald, wo keine Menschenseele ist und niemand gestört wird, so soll es erlaubt sein. Sei es jedoch unter der Menschenmenge, z.B. an der Fußgängerzone oder an der Straße, betrifft dies unter § 183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses".

Man erhält daraufhin eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder man wird mit Geldstrafe geahndet.

Kommt drauf an, was Du unter "Öffentlichkeit" verstehst.

In der Fußgängerzone, wo dich jeder sieht, das wäre strafbarnach "Erregung öffentlichen Ärgrnisses", § 183a StGB.

Machst Du es im Wald hinterm Baum, wo es keiner sieht, dann viel Spaß.

Natürlich.

Nicht zu verwechseln mit im Freien.

Nein, ist es nicht.

Andere damit zu belästigen (§ 183 StGB) oder es bewusst vor anderen zu tun, wenn sie sich bzw. um sie damit zu ärgen (§ 183 StGB) ist hingegen strafbar.

Das setzt natürlich voraus, dass a) es jemanden gibt, der sich belästigt fühlt bzw. ärgert, und b) Du das weißt bzw. mindestens davon ausgehen musst.

Das ist in der Cruising-Zone eines Baggersees unter Glrichgesinnten halt etwas anderes als mittags auf dem Marktplatz. ;)

S. auch https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-verboten-im-wald-zu-masturbieren#answer-252067362 ff.

Korrektur - ein "a" vergessen: Die möglichen Delikte sind der § 183 StGB sowie der § 183a StGB. ;)