Darf man in der Öffentlichkeit fremde Personen filmen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Im Gesetz steht nichts darüber das man es nicht dürfte

Da hast du doch schon deine Antwort!

Wir leben hier in einem freien Land, das bedeutet vor allem auch, dass man im Prinzip alles machen darf, solange es nicht durch ein Gesetz explizit verboten ist.

Es gibt einige wenige Situationen, in denen das Gesetz das Fotografieren bzw. Filmen ohne Einwilligung untersagt, dies wird in §201a StgB geregelt und ist dort nachzulesen. Das betrifft in erster Linie Personen, die sich in ihrer/einer Privatwohnung befinden oder in "besonders gegen Einblick geschütze Räume" (also z.B. Toiletten, Umkleidekabinen oder Ähnliches) und die zweite Situation in der man keine Aufnahmen machen darf ist, wenn diese Aufnahme die "Hilflosigkeit" der Person zur schau stellen würde, also z.B. die Opfer bei Unfällen oder Ähnliches. Wobei selbst hier schon in einigen Situationen Ausnahmen gelten, die es dann doch (z.B. für Journalistische Zwecke) erlaubt.

"Öffentliche Räume" sind nicht nur Gebäude, sondern eben auch Straßen, Parks ect.

Nein.

Begründung?

Das ist nicht ganz richtig. Es kommt darauf an, was mit der Aufnahme geschieht.

@ClaryFray95
was mit der Aufnahme geschieht.

Das ist eine ganz andere Frage und hat erst mal (meist) nichts damit zu tun ob man eine Aufnahme anfertigen darf oder nicht...

@GammaFoto

An öffentlichen Orten ist es in der Regel nicht unbedingt verboten. Jedenfalls dann nicht, wenn man einfach ein Objekt filmt. Wenn man direkt eine Person filmt, dann ist es natürlich verboten.

@ClaryFray95
 Wenn man direkt eine Person filmt, dann ist es natürlich verboten.

nein, ist es nicht!

@GammaFoto

Doch. Aber wenn Du Dich mit Deiner Antpert wohler fühlst, okay.

@ClaryFray95

nein, das ist einfach nur Quatsch!

Oder kannst du etwas die entsprechende Stelle im Gesetz anführen in der das stehen soll?!? Kannst du bestimmt nicht, denn es ist eben nicht verboten!

Lies doch einfach mal nach, was denn tatsächlich verboten ist: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Lediglich das Fotografieren in Privatwohnungen, besonders geschützten Räumen und Personen deren Hilflosigkeit zur Schau gestellt wird ist verboten. Alles Andere ist also prinzipiell erst mal erlaubt!

@GammaFoto

Lustig ist, dass ich das aufgeführt habe und Du ebenfalls dagegen gewettert hast. Sinnlos, diese Konversation.

@ClaryFray95
dass ich das aufgeführt habe

wo denn?!?!?

Solange du das Video nicht veröffentlichst und anderen Personen zur Schau stellst oder wenn du etwas anderes filmst, in dem die Leute nicht den Vordergrund darstellen.
Zum Beispiel den Kölner Dom, auf dem Leute stehen.

Ich glaube das hat sich inzwischen schon wieder geändert von der Gesetzeslage her
Die Menschen die auf dem Foto sind müssen ihre Einwilligung geben, egal wie viele es sind und egal ob man eine Sehenswürdigkeit fotografiert hat
das ist mein letzter Wissenstand

@Tsukino38

Wäre lustig beim nächsten Oktoberfest, daher unrealistisch. 😂

@Tsukino38
Ich glaube das hat sich inzwischen schon wieder geändert

nein, bitte nicht "glauben"! Was soll es denn jemandem helfen, wenn jeder einfach nur schreibt, was er "glaubt"?!? da bekommt man dann lauter falsche Antworten

@GammaFoto

Solange man schreibt, dass man etwas glaubt, ist glauben erlaubt - du weißt doch sonst so gut Bescheid. Hier darf jeder etwas glauben, solange er das so schreibt. Sogar du - du wärst vielleicht überrascht, wie viel du glaubst oder annimmst oder zu wissen glaubst - dafür sorgt schon das Gehirn. Was das alles zusammensetzt ohne dass sein Mensch es überhaupt merkt ist schon klasse. Wohl dem, der das weiß und eben ehrlich schreibt dass er bzw. sie was glaubt. Dann weiß jeder Bescheid, auch wenn es dem einen oder anderen Belehrer nicht in den Kram passt :)

@FeistNerowski

das blöde mit dem Glauben ist, dass man damit meilenweit falsch liegen kann und die Leute, die es nicht besser wissen den Unsinn dann für Tatsachen halten könnten...

Wie in diesem Fall ja nun mal geschehen, da wird was "geglaubt" was eben nicht stimmt!

Im schlimmsten Fall lesen das dann einige Leute und schreiben den selben Quatsch dann bei der nächsten Frage ebenfalls. Dann kommt vielleicht nicht mehr "ich glaube" sondern "ich habe gelesen dass..." und schon verbreitet sich selbst der aller größte Blödsinn als angebliche Wahrheit...
Was glaubst du, in wie vielen Fragen hier Dinge als "Tatsachen" beantwortet oder gar schon in der Frage vorausgesetzt werden? Da kommen dann z.B. Dinge wie "man darf fremdes Material veröffentlichen wenn man die Quelle angibt" und wenn jemand den Blödsinn glaubt und das tatsächlich macht und erwischt wird ist er schnell einige Tausender ärmer, weil der Quatsch einfach nicht stimmt.

@GammaFoto

Keine Frage, das kenne ich gut! Genau deswegen ist mir so wichtig, den Unterschied zwischen Glauben, Wissen und Glauben zu wissen zu kennen. Dagegen dass Menschen das meiste nur glauben (JEDER) kann man nichts machen und es ist ja auch in Ordnung - zum Teil sogar lebenswichtig. Es ist eine grundlegende Eigenheit der Gehirns, Wahrnehmungen zu konstruieren. Hab ich ja auch schon geschrieben - es ist natürlich, normal und absolut in Ordnung - solange man sich dessen bewusst ist und es auch schreibt.

Ist im Fall geschehen. Deswegen ist alles bestens. Weils völliger Unfug ist, gegen etwas wie Glauben zu kämpfen - nur wenn mans als Tatsachen verkauft - genau wie du ja auch schreibst. aber das ist ja von vorne herein total in Ordnung, weil der Satz ja schon anfängt mit "Ich glaube" - dagegen ist nichts einzuwenden, da wird niemandem irgendetwas vorgemacht, es ist restlos ehrlich und total okay.

Ist ja nu nicht so als hätte Wissenschaft und Forschung oder Gesetze noch nie geirrt, nicht wahr? Also immer bizzli mit den Füßen aufm Boden bleiben, mit Arroganz und Abgehobenheit macht man die Welt nicht wirklich besser.

Wenn dich einer sieht und verbietet es dir, musst du die Aufnahmen löschen.

Mit welcher Begründung?

@DerKleineGrinch

Letztendlich kann man es bis auf Art. 2 GG zurückführen. Das Bildnisrecht (Recht am eigenen Bild) ist ein Teil des Rechtes auf informelle Selbstbestimmung. Und dieses Recht entsteht nicht erst, wenn die Filmaufnahme bereits gemacht wurde, sondern schon vorher. Wenn Du die eingeschaltete Kamera auf mich richtest und ich durch Handzeichen zu verstehen gebe, daß ich nicht gefilmt werden möchte, dann betrittst Du bereits sehr dünnes Eis, wenn Du weiterfilmst und die Ausnahmen, die im KunstUrhG genannt sind, nicht gegeben sind.

verbieten kann nur der Gesetzgeber!