Ist Musikhören juristisch im Schulunterricht erlaubt?

8 Antworten

Zukunft… wie hast du bitte Zukunft geschrieben?! Ich habe Angst um die Zukunft der deutschen Sprache!

Das beiseite: Man kann es dir nicht gesetztlich verbieten Musik zu hören, aber man kann Gegenstände, die den Unterricht stören, dem Unterricht fern halten. Allerdings findest du das nicht im Gesetzestext, sondern in der Hausordnung. Da stehen in den meisten Fällen, Sätze wie "Gegenstände, die den Unterricht stören, haben dem Unterricht fern zu bleiben", drinnen. Und damit liegt es im Ermessen des Lehrers, ob ein Kopfhörer in deinem Ohr, den Unterricht stört bzw deine Fähigkeit dem Unterricht zu folgen einschränkt.

Im Kunst- oder Werkunterricht ist es ja zumeist kein Problem Musik zu hören (es sei denn du hantierst gerade mit Maschinen herum). Dort stört es den Unterricht nicht. Aber viele Kopfhörer sind nicht hundertprozentig schalldicht, das heißt, deine Musik könnte deine Mitschüler stören und auch der Lehrer dürfte es als ziemliche Unhöflichkeit empfinden, wenn er versucht Unterricht zu halten und du Musik hörst. Seiner Meinung nach dürfte das deine Aufnahmefähigkeit einschränken, weshalb er es dir im Sinne der Hausordnung verbieten kann und dir deinen MP3-Player oder das Handy (je nachdem mit was du hörst) auch abnehmen darf (mindestens bis zum Ende der Stunde, spätestens bis zum Ende des Schultages). Auch ist Mitarbeit und Zuhören eine wesentliche Teilnahme am Unterricht, zu der du verpflichtet bist.

In meiner Schule war das damals sehr relaxt. Wir durften auch zB in Deutsch oder Englisch, während Einzelphasen – wenn man mal schnell Texte schreiben musste – Musik hören. Aber wenn der Lehrer sprach, hatte der Hörer draußen zu sein – es sei denn, man war so gut, dass es der Lehreperson egal sein konnte, ob man jetzt dem Unterricht folgt, solange man nicht stört (aber das war eher die Ausnahme).

Ich habe nicht angebeben welche art von Kopfhöhren, gehen wir davon Aus das diese Schalldicht bzw andere Personen die Musik nicht höhren können?

@amagedon1103

Dann greift immer noch deine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und die Annahme, dass Musik dich davon ablenken könnte, ergo den Unterricht für dich stört, ergo darf dir der Lehrer das verbieten.

@lillian92

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dass Musik dich davon ablenken könnte
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Das Wort könnte klingt ja nicht so dolle, der Arbeitsbogen der mir nicht gefällt könnte mich ja auch "Stören"

Ist der Lehrer Gezwungen einzugreifen?

@amagedon1103

Nimm das mit dem Zukunftssatz, nicht so ernst, das musste einfach sein ;)

Zwingen tut den Lehrer niemand. Das Problem ist dabei, dass das alles eine Auslegungs- und Interpretationssache ist – sprich dabei hat jeder Lehrer einen gewaltigen Ermessensspielraum und man kann als Schüler nichts dagegen machen. Manche Lehrer beführworten Musik im Unterricht sogar, weil sie glauben, es fördert die Konzentration. Andere sehen es als Störfaktor. Und der Lehrer wird den Arbeitsbogen kaum als Störfaktor sondern als notwendiges Lernmittel ansehen ;) Tja, Ermessenspielraum…

Mir fällt gerade eine Ausnahme ein, wo ein Lehrer Probleme hätte, einem das Musikhören zu verbieten: Wenn es eine mit der Schule abgesprochene, therapeutische Maßnahme wäre – zB bei ADHS oder Störungen aus dem authistischen Spektrum könnte ich mir das vorstellen. Aber wie gesagt, das ist dann wohl der extreme Ausnahmefall…

Sorry das Mit Zukunft, war ein Tippfehler, habe 2 Tastaturen die eine hat links mehr Tasten (Zuhause) und die in der Schule nicht, das bringt mich durcheinander

Meines wissens nach gibt es juristisch keinen regelungen. Dies wird den schulen überlassen. Ausserdem erlauben die meisten gesetze nicht sondern regeln oder verbieten.

juristisch gesehen ist die nächste instanz die hausordnung deiner schule. Darüber die regelungen des kultusministeriums.

Bei benoteten proben gibt es gesonderte objektive begründungen für ein verbot. Einfach das das betrugsrisiko zu hoch und nicht kontrollierbar ist.

"juristisch gesehen ist die nächste instanz die hausordnung deiner schule. Darüber die regelungen des kultusministeriums." 

Juristisch gesehen wird mir gerade schlecht

Ok Aber die Hausordnung kann ja nicht einfach etwas verbieten, bei mir Zuhause kann ich doch auch ne Hausordnung aufstellen (wenn es mein Haus wäre)

Dann sage ich es dürfen nur Leute mit Unterwäsche ins haus, dann darf ich ja trotzdem nicht jedem der in meinem Haus ist die Kleider vom Leib reißen... (sorry für diesen Harten vergleich xD)

@amagedon1103

Die Hausordnung der Schule darf dir durchaus etwas verbieten.
Dein Vergleich hinkt.

@amagedon1103

Doch kann sie. Das ganze nennt sich hausrecht. Natürlich gibt es da bei schulen einschränkungen und sie dürften nicht verlangen nackt zu sei.

aber z.b. Schuluniformen sind rechtens.

Und zum.beispiel mit deinem haus. Ja da darfst du so gesehen. Du darfst ihnen zwar nicht die kleider vom leib reissen aber die leute entsprechend den zutritt verweigern.

@amagedon1103

Dein Vergleich ist Blödsinn. Das Kleider vom Leib reißen wäre ein Eingriff in die Intimsphäre und damit Nötigung. Aber du darfst durchaus bestimmen, dass man zB mit Schuhen oder gewissen Gegenständen nicht in dein Haus darf und sollten sie sich nicht daran halten, die Personen des Hauses verweisen oder ihnen den Zutritt verwehren. Auch Lärmverbote ab einer gewissen Uhrzeit in einem Haus sind rechtens. In manchen Wohnanlagen ist es auch verboten, Dinge auf dem Gang abzustellen – alles rechtens.

Schulpolitik ist Ländersache. In Bayern zum Beispiel wäre es nach BayEUG Art. 56 V S.1 nicht gestattet. 

Ok Vielen dank, leider aber keine Antwort für mein BL:Schleswig Holstein

Hi,

das ist ein sehr umstrittene Thema und wird daher auch von machen lehrern befürwortet und von anderen Lehren abgelehnt.

Die rein juristische Antwort wäre aber, dass der Lehrer das untersagen oder erlauben darf, weil er den pädagogischen Auftrag dazu hat. Dazu zählen auch die Benutzung von Handys, Taschenrechner, Spielzeug, u.s.w. während des Unterrichts.

Du wirst kein Gesetz finden, in dem steht:

- Schülern ist es im Unterricht erlaubt, Musik zu hören:

ODER:

- Schülern ist es im Unterricht nicht erlaubt, Musik zu hören.

Dass so etwas im Unterricht nicht erlaubt ist, müsste dir eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen. Im Zweifelsfall gilt die Schulordnung.
Wie willst du dem Unterricht folgen oder gar aktiv daran teilnehmen, wenn du dich mit Musik berieseln lässt?

Ob du dich bei Musik besser konzentrieren kannst, kannst du gerne zu Hause "testen".

eigentlich nur im Musik Unterricht ist Musikhören angesagt. Ich stell mir das grad so bildlich vor, biste mitten bei Mathe, Integralrechnung, und der Fragesteller mitn Kopfhörer über und hört sich rhythmisch nickend nen Türkenrapper an.  :D  Fragen gibts, wa ?

@suziesext10

Wir haben im praktischen Teil in Mathe immer Musik hören und diskutieren dürfen, war überhaupt kein Problem x) (unsere Lehrerin hat eine von drei/vier Einheiten die Woche zur Theoriestunde erklärt, in der man aufzupassen hatte und die restlichen Stunden waren Übungsstunden in der bei Bedarf Beispiele an der Tafel gerechnet wurden). Aber soetwas hängt stark vom Lehrer und dessen Unterrichtsgestaltung ab…

Wir haben diese "Leerer" , die und sändig nur ABs drucken, gestern haben wir in englisch auch wieder 8 ABS direkt , jeder in die Hand gedrückt bekommen, und das war nur 1 fach, rausgehe dürfen wir auch , wo bleibt der part wo ich da nun dem Unterricht nicht folgen kann?