Ist mein "Arbeitsvertrag" rechtsgültig wenn ich meine Steuer ID nicht angegeben habe?

4 Antworten

Das ist klare Schwarzarbeit, du kannst diese natürlich angeben bei der Steuer aber da wird dir dann auch auch eine Steuer für berechnet. Hast du denn Abrechnungen bekommen oder irgendein Zettel?

Was du auch machen kannst oder solltest mal mit den Arbeitgeber den du da hattest sprechen wie das nun aussieht, so würdest du auf Nummer sicher gehen. Ich weis ja nicht viele Geld das war aber da solltest du auch etwas mehr Aufpassen, Schwarzarbeit ist Strafbar und man kann nicht sagen das wusste ich nicht, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. 

kevin1905  04.01.2016, 16:22

Das ist klare Schwarzarbeit, du kannst diese natürlich angeben bei der Steuer

Dann hätte der Arbeitgeber bald Besuch vom Zoll und der Steuerfahndung. Fände ich gut.

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Hier aufpassen. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht die notwendigen Unterlagen (Steuer-ID, SV-Nummer, Mitgliedbescheinigung Krankenkasse) beizubringen. Tut er dies, ist er weitestgehend raus aus der Haftung.

Der Arbeitgeber ist ab da alleine dafür verantwortlich, dass Steuern und SV-Abgaben korrekt entrichtet werden. Der Arbeitnehmer könnte für maximal 3 Monate SV-Beiträge in Regress genommen werden.

u. hatte somit keinen richtigen Vertrag

Natürlich hattest du einen. Arbeitskraft gegen Bezahlung, das nennt sich übereinstimmende Willenserklärung, das nennt sich Vertrag.

Kann dieses Geld mir trotzdem "angerechnet" werden also bei meinen Steuern ?

Das riecht hier böse nach einer Steuerstraftat (aka Schwarzarbeit) und dabei wird dir hier keiner helfen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet deinen Verdienst dem Finanzamt zu melden. Wenn du keine Steuer-ID angibst, und es sich nicht um einen pauschal besteuerten Minijob handelt, muss der Arbeitgeber zwingend nach Klasse VI abrechnen.

Ein Arbeitsvertrag gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Steuer-Id.-Nr. nicht angibt. Dann ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 zu ermitteln.

In deinem Fall sieht es allerdings eher so aus, dass es sich um Schwarzarbeit gehandelt hat und gar keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wurde.

RaywilliamJ 
Fragesteller
 04.01.2016, 14:20

Habe soeben meine Steuernummer etc. nachgereicht, klärt das dann mein Arbeitgeber ?

PatrickLassan  04.01.2016, 14:23
@RaywilliamJ

Wenn sich dein Artbeitgeber ans Gesetz gehalten hat und die Lohnsteuer nach St.Kl. 6 ermittelt und abgeführt hat, dann kann er höchstens noch den Steuerabzug berichtigen. Hat er das nicht getan, dann siehe oben.

in dem fall hast du schwarz gearbeitet und ohne vertrag. denn sonst hätte der arbeitgeber deine steuer ID haben wollen um dich anzumelden, also zahlst du auch keine steuern