Was passiert wenn man freiberufliche Tätigkeit zu spät anmeldet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist schwer zu sagen.

In der Form hab ich das allerdings noch nicht gehört, dass das Finanzamt dann Rückfragen stellt. Solche jedenfalls. Denn sie könnten und müssten Dich ja trotzdem steuerliche aufnehmen und ggf. an die Abgabe der Steuererklärung erinnern.

Ich verstehe Dich auch so, dass eine Wiederholung dieser Tätigkeit nicht vorgesehen ist. Man könnte das auch so sehen, dass es sich bei Deinen Einkünften daraus nicht um solche aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 Einkommensteuergesetz) handelt, sondern um sonstige Einkünfte (§ 22), die Du zusätzlich einmalig erzielt hast. Du bist trotzdem zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet - und dafür schon zu spät dran! - und müsstest die sonstigen Einkünfte in der Anlage SO erklären.

Wie Du Dich da letztendlich entscheidest, da kann man Dir schlecht Ratschläge geben. Allerdings würde ich Dir empfehlen, die Steuererklärung möglichst umgehend einzureichen, ggf. ohne Angabe einer Steuernummer.

Danke für deine Antwort.

Ja, genau. Es war eine einmalige Sache. Es gibt nur eine Rechnung. Der Leistungszeitraum war 6 Monate von Juni 2020 bis Dezember 2020.

Ich habe versucht heute das Finanzamt dazu zu erreichen, leider war kein Beamter mehr da und ich konnte nur mit der Info-Zentrale sprechen. Die meinten halt, dass ich nach 2 Monaten noch keine Steuernummer bekommen habe, kann ich ggf. als Grund anmelden, warum meine Steuererklärung so spät kommt. Warum ich diesen Brief bekommen habe, konnten sie mir aber nicht erklären.

Also, ich verstehe schon, dass ich da einen Fehler gemacht habe, das nicht zu melden. Da es aber auch nur ein einmalige Sache war und ich mich doch gemeldet habe und es auch nur um einen vergleichsweise kleinen Betrag geht, hoffe ich nicht, dass mir jetzt die Hölle heiß machen.

Ich war zu der Zeit zwar schon Vollzeit in einer Stelle aber auch noch als Student in einer Uni eingeschrieben. Habe irgendwo gelesen, dass das auch ncoh mal einen Unterschied machen kann. Kenne mich da aber null aus und habe auch nicht das Geld einen Profi dafür zu beschäftigen.

Ich versuche morgen noch mal den Sachbearbeiter zu erreichen und hoffe, dass ich da mehr Antworten kriege.

Hallo,

noch mal ein Update. Habe heute morgen mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt gesprochen, der mir die Fragen geschickt hat.

Er meinte er wollte damit einer Steuerhinterziehung vorbeugen? Verstehe ehrlich gesagt gar nicht, was das damit zu tun.

Ich habe ihn gebeten wegen der Einmaligkeit der Tätigkeit etwas nachsichtiger zu sein. Er schien bereit dazu. Ich soll ihm einfach die Unterlagen schicken, dann richtet er eine Steuernummer ein.

Kann ich dir nicht genau sagen. So wie ich das verstanden habe bis zu 25.000 euro bussgeld.

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__379.html

Wenn die beim Finanzamt zu der auffassung gelangen , dass das nicht vorsätzlich war, wird es wohl höchstens ein geringes bussgeld geben. Zumal es auch nur um geringe Beträge geht.

Und verrätst du uns mal bitte,

wie das Ganze nun ausgegangen ist?
Das wäre sehr nett.
ich glaube nicht, dass Du da ein Bußgeld bekommst.

Vielleicht einen Verspätungszuschlag.

Jeder Mensch kann Fehler machen - erst recht als Anfänger.

Also mach dir keine Sorgen.

Hey, ja, also der Sachbearbeiter war sehr kulant. Da die Tätigkeit "nur" über 6 Monate ging und ich davor und danach nie wieder was in der Richtung gemacht habe, meinte er, dass es okay sei. Ich konnte das Gewerbe anmelden und praktisch am selben Tag wieder abmelden und nur die Steuernummer für die Steuererklärung benutzen.

Ein Bußgeld musste ich auch nicht bezahlen. Steuernachzahlung belief sich auf irgendwas mit 1000 Euro.