Urlaubsgeld ausgezahlt, ALG1?
Hallo, nach meinem befristeten Arbeitsvertrag wurde ich von meinem Arbeitgeber nicht übernommen, leider. Da ich vor dem Ende der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben war, bis zum Ende des Arbeitsvertrages stellt sich mir die Frage, ob ich das Urlaubsgeld jetzt behalten darf oder ob es dem Arbeitslosengeld angerechnet wird.
3 Antworten
Lohn oder Urlaubsgeld wird beim ALG - 1 nicht angerechnet, wenn du aber beim ALG - 1 deinen nicht genommenen Urlaub ausgezahlt bekommst, ruht in der Regel dein ALG - 1 Anspruch um die Tage der Urlaubsabgeltung !
Dein erworbener ALG - 1 Anspruch geht dir also nicht verloren, er würde nur um die Tage der Urlaubsabgeltung in die Zukunft verschoben, denn hättest du deinen Urlaub genommen, dann wärst du ja später arbeitslos geworden, so zumindest im Regelfall.
Urlaubsabgeltung.Nein auf Alg1sowieso nicht.
Bei Alg2 gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
Die Urlaubsabgeltung sei daher mit einer Entschädigungszahlung zu vergleichen, die den Empfänger finanziell in die Lage versetzen solle, die verpasste Erholungsphase durch anderweitige Aktivitäten (Restaurantbesuche, Wellness oder Ähnliches) nachzuholen. Um diesen Zweck nicht zu unterlaufen, sei die Urlaubsabgeltung nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen.
SG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012
Aktenzeichen: S 10 AS 87/09
Da wird nichts angerechnet. Urlaubsgeld und Lohn wurden ja bezahlt vor Du arbeitslos wurdest.
Egal, das gehört ja auch in die Beschäftigungszeit. Auch wenn es erst später überwiesen wird.
Nein, dass ist das Urlaubsgeld von den restlichen Tagen die ich nicht nehmen konnte, weil ich krank war. Lg