Kann ich von Steuerklasse 6 auf 1 das Geld zurück bekommen?
Hallo Ihr, seit Anfang diesen Jahres bin ich Vollzeit als Arbeitnehmer beschäftigt. Leider war der Anfang etwas holprig und mein Personalbogen sowie Arbeitsvertrag etc. wurden erst im laufe diesen Monats eingereicht. Da dies mein erster Vollzeitjob ist und ich zum ersten mal meine Steuernummer gebraucht habe, musste ich diese erst einmal neu Anfordern, da ich das ursprünglich schreiben verschlampt habe. Nun sagte man mir im Büro, dass ich für den ersten Monat auf Steuerklasse 6 gesetzt werde und dann im nächsten auf Steuerklasse 1, da es jetzt schon zu spät wäre, die ID nachzureichen. Dabei geht mir erst einmal eine ganze menge Geld verloren. Gibt es eine Möglichkeit, dass verlorene Geld wieder einzufordern? Und wenn ja, wie?
Beste Grüße Oli
2 Antworten
Wenn sie in der Gehaltsbuchhaltung fix sind, dann machen sie eine Ausgleichsrechnung und schicken Dir eine Korrektur des ersten Monats. Ansonsten wird sich das im Laufe der Zeit ausgleichen.
Andernfalls kannst Du am Ende des Jahres eine Lohnsteuerjahresausgleich machen Oder eine Steuererklärung dem Finanzamt einreichen. Dann bekommst Du das zuviel bezahlte zurück.
Andernfalls kannst Du am Ende des Jahres eine Lohnsteuerjahresausgleich machen
Nein, kann er nicht. Das kann nur der Arbeitgeber.
Die Gehaltsbuchhaltung kann eine neue Abrechnung machen, muss sie aber nicht.
Du kannst am Jahresende eine Steuererklärung machen (das würde ich Dir ohnehin empfehlen), dann bekommst Du das Geld wieder.
Das Geld ist also nicht weg - verbuche es unter "In Zukunft ordentlicher sein".