Anrechnung der Wehrdienstzeit im öffentlichen Dienst?
Hallo, ich fange demnächst eine Tätigkeit als Angestellter im öffentlichen Dienst an. Ich habe vorher 12 Jahre als Soldat auf Zeit gedient. Zwischen dem Ende meiner Wehrdienstzeit und der Beginn der Tätigkeit im öffentlichen Dienst liegen ca 3 Jahre.
Wird die Dienstzeit als Soldat auf Zeit im öffentlichen Dienst angerechnet? (es geht dabei nicht um die Eingruppierung in eine Besoldungsgruppe sondern allein um die Dienstzeit)
3 Antworten
Für die Jubiläumsdienstzeit wird die Zeit als SaZ berücksichtigt.
Nein, da musst Du 15 Jahre brav sein und das 40. Lebensjahr beendet haben.
TV-L
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist
bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
......
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
(2) 1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und unter die
Regelungen des Tarifgebiets West fallen, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1
und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt
werden.
2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 31. Oktober 2006 geltenden Tarifregelungen
unkündbar waren, bleiben sie unkündbar.
Gilt in den anderen Tarifverträgen des öD meines Wissens entsprechend. Die Unkündbarkeit wirst du eher nicht mehr erreichen.
Das erste war BUND , das andere wird LAND ! Jetzt kommt es drauf an was der Landser kann , im öffentlichen Dienst . Ex -Pionier jetzt Gartenbauamt , da könnte die Dienstzeit besser anerkannt werden . Das sind immer Einzelfragen !
Beides Informatik.
Ah super. Und wie sieht es mit der Unkündbarkeit aus? Werden die 12 Jahre da auch mit angerechnet?