Anrechnung der Wehrdienstzeit im öffentlichen Dienst?

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Für die Jubiläumsdienstzeit wird die Zeit als SaZ berücksichtigt.

tomte871 
Fragesteller
 07.10.2018, 14:36

Ah super. Und wie sieht es mit der Unkündbarkeit aus? Werden die 12 Jahre da auch mit angerechnet?

Throner  07.10.2018, 14:57
@tomte871

Nein, da musst Du 15 Jahre brav sein und das 40. Lebensjahr beendet haben.

TV-L

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des 
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist 
bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
......
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
(2) 1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und unter die 
Regelungen des Tarifgebiets West fallen, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 
und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt 
werden.
2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 31. Oktober 2006 geltenden Tarifregelungen 
unkündbar waren, bleiben sie unkündbar.

Gilt in den anderen Tarifverträgen des öD meines Wissens entsprechend. Die Unkündbarkeit wirst du eher nicht mehr erreichen.

Das erste war BUND , das andere wird LAND ! Jetzt kommt es drauf an was der Landser kann , im öffentlichen Dienst . Ex -Pionier jetzt Gartenbauamt , da könnte die Dienstzeit besser anerkannt werden . Das sind immer Einzelfragen !

tomte871 
Fragesteller
 07.10.2018, 18:02

Beides Informatik.