Ist jedes Bild das gemalt ist Urheberrechtlich geschützt wenn es eine "Unterschrift" hat?

3 Antworten

Wenn ich ein Rechteck auf ein Blatt Papier zeichne und meine Unterschrift drunter setze wird das vermutlich kein Kunstwerk. Jedes Werk, das eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist urheberrechtlich geschützt. Da ist völlig egal ob es eine Unterschrift trägt oder nicht.

Im Zweifel entscheidet ein Richter, ob die Schöpfungshöhe erreicht wurde oder nicht.

JohnTheKipper 
Fragesteller
 16.11.2019, 18:51

Jetzt habe ich verstanden ... - Heißt das das Bild wenn es einen speziellen neuen Charakter hat (Schöpfungshöhe) damit auch unter der Kunstfreiheit steht?

GerdausBerlin  17.11.2019, 00:19
@JohnTheKipper

Kunstfreiheit ist definiert durch das Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 3 Satz 1:

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

Ein Künstler ist auch dann frei in seiner Kunst-Ausübung und Kunst-Verbreitung, wenn sein Werk nicht die Schöpfungshöhe erreicht, die nötig ist, damit das Werk geschützt ist im Sinne des UrhG.

Die Grenzen der Kunstfreiheit sind aber dieselben wie bei einem geschützten Werk. Sie stehen vor allem im Strafgesetzbuch.

Wer allerdings nur behauptet, er hätte ein Werk der Kunst geschaffen, als er eine Straftat begangen hat, wird sich erst gar nicht auf die Kunstfreiheit berufen können.

Wenn ich also meinen Nachbar beleidige und hinterher behaupte, das wäre ein Gedicht gewesen, das sich nur eben nicht reime und kein Versmaß besäße, erspart sich das Gericht möglicherweise die sonst übliche Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Straftat.

Das gilt sicher auch bei einer Wandsprüherei ohne erkennbare "persönliche geistige Schöpfung" im Sinne von Absatz 2 UrhG § 2 Geschützte Werke.

Allerdings könnte man eine Berufung oder eine Revision gegen ein unangenehmes Urteil dann eben damit begründen, dass die sonst übliche Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Straftat hier nicht stattgefunden hätte - mit ungewissem Ausgang, wie üblich!

Gruß aus Berlin, Gerd

Ob es eine Unterschrift hat oder nicht, spielt keine Rolle. Auch ein Foto genießt den Schutz des Urheberrechts, ohne dass es eine Signatur des Erstellers hat.

JohnTheKipper 
Fragesteller
 16.11.2019, 18:53

Darf denn jedes Foto oder video veröffentlicht werden wenn es keinen menschen schadet?

Slarti  16.11.2019, 18:55
@JohnTheKipper

Es darf vom URHEBER veröffentlicht werden. Jeder andere hat eine ERLAUBNIS des Urhebers nötig.

DerBurner1234  17.11.2019, 10:50
@JohnTheKipper

Ja, wenn du die Rechte an dem besagten Material besitzt.

Jedes Bild, gemalt oder fotografiert, unterliegt dem Urheberrecht! Je nach "Schöpfungstiefe" gilt das bis 50 oder 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, und kann auch nicht verkauft werden. Verkaufen kannst Du nur die Nutzungsrechte.

Eine Unterschrift unter dem Bild ist irrelevant.

JohnTheKipper 
Fragesteller
 16.11.2019, 18:50

Ist das Bild damit dann auch geschützt mit der Künstlerfreiheit?