Sind Instagrambilder urheberrechtlich geschützt?

5 Antworten

Nein, dürfen sie nicht!

Bilder sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, der Urheber - Und das ist IMMER derjenige der das Bild angefertigt hat - besitzt die Rechte daran.

Er kann Dritten Nutzungs-, Verwertungs-, oder Vertriebsrechte einräumen, die Urheberrechte bleiben aber immer bei ihm.

Eine Verwendung ist ohne Einverständnis des Urhebers immer untersagt und stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, unabhängig davon ob eine Quellenangabe erfolgt oder nicht.

Es ist durch Lizenzen möglich, pauschal Nutzungsrechte einzuräumen, zum Beispiel durch die sogenannten Creative Commons Lizenzen.

Umgekehrt ist es auch möglich, Nutzungsrechte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzufordern, so wie Instagram es tut (und auch tun muss). So ist es Instagram grundsätzlich gestattet, alle hochgeladenen Bilder zu nutzen, anders dürften sie auch keinem anderen Instagram-Nutzer gezeigt werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder andere diese Bilder dann auch verwenden darf, nur Instagram hat Nutzungsrechte.

Wenn ich selbst ein Foto mache und dieses dann auf Instagram hochlade, dürfen Dritte es dann problemlos verwenden/veröffentlichen?

Nein! Man braucht die Erlaubnis des Urhebers wenn man fremdes Material veröffentlichen will! Fremde Bilder von Instagram zu nehmen und selbst zu veröffentlichen, egal wo (also auch als "Reposten" in Instagram selbst!) ist nicht erlaubt!

Müssen sie eine Quelle angeben oder einen Namen?

Wenn man die Erlaubnis hat ein fremdes Bild zu nutzen, dann muss man auch die Quelle bzw die Urheberkennung angeben, in der Form wie der Urheber es von dir verlangt. Aber eine Quellenangabe ersetzt keine Erlaubnis. Man muss also immer 1. die Erlaubnis haben und 2. den Urheber nennen, es sei denn er willigt ausdrücklich ein dass er nicht genannt werden muss

Kann die Veröffentlichung eines solchen Bildes ohne Quellenangabe rechtliche Konsequenzen mit sich bringen?

Ja, natürlich. Veröffentlichst du ein Bild ohne Zustimmung des Rechteinhabers kannst du dafür zivil- und strafrechtlich belangt werden! Das kann schnell mal mehrere tausend Euro Schadensersatz kosten zzgl. Anwalts- und evtl.- Gerichtskosten und im Extremfall (Wiederholungsfall) auch härtere Strafen

Angenommen du hast die Erlaubnis aber unterlässt die Kennzeichnung des Urhebers dann kannst du alleine dafür auch zur Kasse gebeten werden

Vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht können Sie mir auch diese beantworten: dürfen Gemälde oder Fotografien, die in einer Kunstausstellung zum Kauf angeboten werden, fotografiert und veröffentlicht werden?

@KiskaV

nein!

Es gibt hier aber eine Ausnahme, nämlich wenn der Urheber der Werke bereits seit über 70 Jahren verstorben ist

@KiskaV

Das hängt von der jeweiligen Galerie ab. In der Regel wird es nicht zugelassen sein.

@concertidee

nein, das hat mit der Galerie nichts zu tun, da geht es um Urheberrechte und die hat nicht der Galerist sondern der Urheber

Dein Bild, deine Rechte.

Instagram-AGB:

Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte ), erteilst du uns ausdrücklich die nachfolgende Berechtigung, die deinen Einstellungen für die Privatsphäre und Apps und den Datenschutzrichtlinien des Dienstes unterliegt, die du hier einsehen kannst: http://instagram.com/legal/privacy/; dazu gehören u. a. die Abschnitte 3 („Teilen deiner Informationen“), 4 („Speicherung deiner Informationen“) und 5 („Deine Wahlmöglichkeiten in Bezug auf deine Informationen“): Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz zur Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf Instagram postest („IP-Lizenz“).

Oder auf deutsch:

„Offiziell besitzt Du alle Original-Bilder und Videos, die Du postest. Aber wir dürfen sie benutzen, und wir können andere überall auf der Welt sie auch verwenden lassen. Andere könnten uns für die Benutzung Geld bezahlen und wir werden Dich dafür nicht entlohnen“ aus https://www.schau-hin.info/news/artikel/agb-auf-instagram-jetzt-auch-verstaendlich.html

Du hast also Instagram die Lizenz erteilt, Deine Bilder zu nutzen und auch jedem anderen die Nutzung zu erlauben.

das ist das Selbe wie z.B. auch bei Facebook:

Eine derartige "Klausel" in den AGBs ist rechtlich nötig, damit Instagram die Bilder überhaupt in seiner App, bzw. im Internet anzeigen darf (!!) und dafür dass die Bilder (was ja eine Funktion bei Instagram ist) auch z.B. automatisch auf dem Facebook Profil gepostet werden darf.

Dazu braucht Instagram ja auch, wie jeder Andere, die Erlaubnis vom Urheber!

Nur mit so einer Klausel kann Instagram überhaupt funktionieren!

Das bedeutet nicht, wie ja oft behauptet wird, dass man die Rechte abgiebt oder dass Instagram/Facebook mit den Bildern machen könnte was sie wollen oder dass da jedermann einfach die Bilder nehmen und benutzen könnte, oder was auch immer da alles an Unsinn verbeitet wird...

Eine Klausel, in der man durch das Hochladen auf eine derartige Plattform solche Rechte tatsächlich einräumen würde wären sittenwidrig und damit nichtig!

@GammaFoto

Das Urheberrecht kann man nicht abgeben, das ist an die Person des Urhebers gebunden. Das ist schon richtig. Allerdings hat man durch das Hochladen vermeintlich eine Lizenz erteilt, ob der zugrunde liegende Vertrag nun gültig ist oder nicht. Und was sich erst einmal im Netz verbreitet hat, ist nahezu unmöglich, wieder herauszubekommen. Einer Privatperson dürften dazu die finanziellen Mittel fehlen, denn ohne die Hilfe eines spezialisierten Juristen hat man keinen guten Stand. Dem "Zweitverwerter" geht es aber ebenso: Mal eben ein gefundenes Bild nutzen und hoffen, daß es gut ausgeht, ist wie ein Lauf über dünnes Eis.

Urhebern würde ich raten, eigene Bilder immer nur mit reduzierter Auflösung und mit einem sichtbar eingefügtem Logo oder Namen in den "sozialen Netzwerken" hochzuladen, wenn man erwägt, sie später noch mal anderweitig zu monetarisieren, beispielsweise um sie an einen Buchverlag oder so zu verkaufen.

Und fremde Bilder sollte man im Zweifelsfall überhaupt nicht nutzen. Denn im Netz steht viel und nicht alles entspricht den Tatsachen. Wer kann sicher sein, daß der angebliche Urheber oder Lizenzgeber tatsächlich der Urheber ist? Und wer weiß schon, über welche finanziellen und damit rechtlichen Möglichkeiten der tatsächliche Urheber verfügt? Weder guter Glaube noch guter Wille schützen vor Verfolgung und Verurteilung, wie so mancher bereits schmerzhaft erfahren mußte.

Bilder, die dir gehören, also, die du selbst gemacht und hochgeladen hast, sind deine. Dritte dürfen diese nur mit deinem Einverständnis benutzen, ansonsten kannst du, soweit ich weiß, dagegen vorgehen.

Das heißt, dass sie auch rechtswidrig handeln, selbst wenn sie die Quelle angegeben haben?

@KiskaV

Ganz genau. Das ist problemlos abmahnbar.

@KiskaV

Sobald du persönlich etwas gegen die Veröffentlichung deiner Bilder über Dritte trotz Quellenangabe hast, solltest du den Herausgeber kontaktieren. Entfernt dieser deine Bilder nicht, ist es auch dann rechtswidrig.

@KiskaV

ja, natürlich!