Ist dieses Logo urheberrechtlich geschützt?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

¯\_(ツ)_/¯ 44%
Ja 33%
Nein 22%

5 Antworten

Ja

Ja, wenn der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist und wenn er mit dem Logo ein geschütztes Werk erschaffen hat im Sinne von UrhG § 2 - also wenn das Logo die dazu nötige Schöpfungshöhe erreicht hat.

Dies ist nicht bei jeder Grafik der Fall, wie in dem Artikel steht, nicht einmal bei jeder bundesweit bekannten.

Bevor man aber amtliche Wappen und Dienstsiegel usw. öffentlich verwendet, sollte man sich kundig machen, für welche Zwecke man welche Wappen frei oder mit Erlaubnis verwenden darf.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja

Ja, laut meinen Recherchen ist diese Version des Bundesadlers urheberrechtlich geschützt

Ja

Ziemlich sicher, handelt es sich dabei um ein geschütztes Werk. Dazu gab es schon BGH Urteile.

¯\_(ツ)_/¯

Den hat Hitler schon benutzt. Vielleicht haben wir bald eine Reichsente oder ein Huhn... o_O Ein Teddybär wäre dann vollkommen harmlos, den hat sicher jeder lieb.