Screenshot von Bild möglich, obwohl urheberrechtlich geschützt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst dieses Foto auf keinen Fall in irgendeiner Weise veröffentlichen.


Wenn du für dich das Foto als Bildschirmhintergrund verwendest wird dir wohl nichts passieren (rechtens ist das aber nicht), aber komme bloß nicht auf die Idee davon einen Kalender, T-Shirt etc. zu machen oder es in irgendeiner Form auf einer Webseite zu veröffentlichen.


Fakt ist das du keinerlei Rechte an dem Foto besitzt. Dies hat alleinig der Urheber und da du das Foto scheinbar nicht herunterladen kannst, sondern einen Screenshot machen musst, hat er eindeutig etwas dagegen.


Die Antworten hier das du es veröffentlichen kannst wenn du Namen, Quelle, etc. nennst sind absolut falsch. Das hat damit gar nichts zu tun. Deswegen kannst du genauso vom Urheber belangt werden und zur Kasse gebeten werden. Das Internet ist kein Geschenkkorb aus dem man sich nach Lust und Laune bedienen kann.

Machen aber viele, da das Internet selber viel freier als die Realität ist.

@Phoenixfire

Ja das stimmt. Antworten wie weiter unten bestärken diese Leute dann leider auch noch weil sie denken mit der Quellenangabe machen sie alles richtig.

Die "Geschenkabteilung" befindet sich bei creativecommons.com, flickr.com oder einfach nur unter "erweiterte Suche" bei google Bildersuche, wo nach lizenzfreien Fotos sortiert gesucht werden kann. Ansonsten DH für diesen Aufklärungsreport! G imager761

Nicht ganz richtig !! Nach § 53 UrhG sind Kopien zum ausschließlich privaten Gebrauch ausdrücklich erlaubt - nur dürfen sie den heimischen PC nicht verlassen !! Was zuhause damit passiert, kann niemand belangen, auch der Urheber nicht!

Nach § 53 Abs 1 UrhG ist die für private Zwecke gemacht Kopie ausdrücklich mit Einschränkungen erlaubt.


§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (UrhG)

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(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


So lange das Material den heimischen PC nicht verlässt, kann damit angestellt werden was man will - es kann dir niemand was anhaben. Doch gibst du es weiter - egal in welcher Form, dann begehst du eine Straftat nach § 106 UrhG, was mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden kann


§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (UrhG)

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(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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(2) Der Versuch ist strafbar.


Ja, das aber nur für eigene Anschauungszwecke. Sobald Du da Änderungen vornimmst, welche anderen zugänglich sind wird es eng.

Dürfen schon, aber nicht öffentlich verwenden ohne Urheberangabe oder Genehmigung.

Ja, aber Du darfst es nicht verbreiten oder veröffentlichen.

Siehste, so kurz und trotzdem zutreffend kann eine richtige und vollständige Antwort sein ;-)