Ist das PlayStation Zeichen Urheberrechtlich geschützt?

PlayStation Zeichen - (Urheberrecht, Copyright)

3 Antworten

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Dieses Logo kann urheberrechtlich geschützt sein als Werk der bildenden Künste (UrhG § 2), siehe dazu Wikipedia - Schöpfungshöhe.

Wann man es dennoch verwenden kann, steht in UrhG Abschnitt 6, Schranken des Urheberrechts. Bedeutsam sind hier vor allem § 51 Zitate und § 57 Unwesentliches Beiwerk.

Dieses Logo ist mit Sicherheit geschützt als Marke im Sinne von Markengesetz § 4. Was man damit nicht machen darf, steht in § 14. Was man damit dennoch machen darf, steht u. a. in § 24 Erschöpfung.

Zulässig in allen Fällen jedenfalls eine Berichterstattung über die Playstation - und dabei meist auch ein Zeigen des Logos, so, wie im Fernsehen üblich.

Gruß aus Berlin, Gerd

Falls es das nicht ist... es ist auf jeden Fall markenrechtlich geschützt.

Registrierte Marke (R im Kreis)