Ist Jedermann Inkasso seriös?

6 Antworten

Kein Inkassounternehmen ist seriös. Diese Blutsauger haben absolut keine Daseinsberechtigung. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du die Leistung überhaupt bestellt hast, dann sollen die Nachweise darüber erbringen. Die wollen Geld, also sind sie in der Beweispflicht. Und lass dir jede kleinste Lücke belegen.

seriös?

dann würden sie einen brief schicken in dem genau steht was du wann und wo bestellt haben sollst

Das haben sie ja:

"Beschreibung

Sie haben am 24.11.2014 19:49:08 im Internet mit der E-Mailadresse XYZ ein kostenpflichtiges Angebot (xxxxxxxxxxxx) gebucht. Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten und Bankverbindung haben Sie sich mit der Bezahlung des fälligen Beitrags per Lastschrift durch unsere Auftraggeberin einverstanden erklärt.

Ordnungshalber weisen wir Sie darauf hin, dass die Anmeldung auf Grund der gespeicherten IP-Adresse und der angegebenen E-Mailadresse nachgewiesen werden kann.

Der Verzugszinssatz wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet, bitte siehe Zinsberechnung. Verbrauchergeschäfte 5% und Handelsgeschäfte 9% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank."

Der Brief enthält auch die Anschrift der Firma und wirkt allgemein seriös, im gegensatz zu den E-Mails.

@JannikWambo

Ja hast du nun Bankdaten angegegebn oder nicht? Wenn ja, kann man sich natürlich nur an den Kopf fassen, wenn nein, würde ich widersprechen und einen Nachweis verlangen. Und woher haben die deine Adresse? Die hast du doch nicht etwa auch angegeben?

Da bist du womöglich auf einer Abzockerseite gelandet...ich verstehe bloß nicht, wieso es sich imer noch nicht rumgesprochen hat, dass man seine Bankdaten und Adresse grundsätzlich nie im Internet angeben sollte, wenn man sich nicht sicher ist, mit wem man es zu tun hat. Darauf lauern die Verbrecher doch nur...

@JannikWambo

Gab es bei dir eine Lastschrift, die du zurückgebucht hast? Nein oder? Dann ist das auch Blödsinn.

Vielleicht mal dem Inkasso so antworten (zusätzlich zu der oben von mir empfohlenen Beschwerde bei Gericht): "Wertes Inkasso. Ich bestreite, mich dort angemeldet zu haben und eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt zu haben oder meine Bankdaten hinterlassen zu haben. Auch gab es bei mir keine Rücklastschrift. Zudem habe ich versucht, mir das Passwort zuschicken zu lassen, was fehlgeschlagen ist. Ihre Angaben sind offensichtlich frei erfunden, weshalb ich mir vorbehalte, Sie wegen versuchten Betrugs anzuzeigen. Weitere Drohbriefe werde ich nicht beantworten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

@JannikWambo

Betrüger haben kein Problem damit, seriöse Firmen als vermeintlichen "Gläubiger" zu nennen. Ohne den Namen kann man allerdings nicht mehr dazu sagen, ob die Firma an sich seriös ist.

Der Inkassoladen scheint jedenfalls auch reichlich fragwürdiges Zeug einzutreiben. Was die Mahnungen selbst angeht, kann man da wohl ruhig warten, ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (dem dann ggü. Gericht widersprechen).

Frage ist, ob man dem Inkasso einmal beweisbar (Einschreiben) widersprechen soll. Nach §28a BDSG ist es womöglich legal für Inkassos, unbestrittene Forderungen nach 4 Wochen und unter weiteren Bedingungen an Auskunfteien (Schufa & Co) zu melden. Was sich bei betrügerischen Forderungen allerdings relativieren kann.

Man müsste mal schauen, ob es von dem Laden schon wegen solcher Forderungen kreditschädigende Einträge bei Auskunfteien gibt - meist findet man sowas dann im Internet. Dann sind die schadensersatzpflichtig.

@whiteTree
Frage ist, ob man dem Inkasso einmal beweisbar (Einschreiben) widersprechen soll. Nach §28a BDSG ist es womöglich legal für Inkassos, unbestrittene Forderungen nach 4 Wochen und unter weiteren Bedingungen an Auskunfteien (Schufa & Co) zu melden.

Man setzt sich als Inkasso aber der Gefahr aus, dass man via einstweiliger Verfügung zur Löschung gezwungen wird. Das ist verglichen mit der Forderung von 100€ extrem teuer. Wenn das Inkasso bereits weiß, dass die Forderung eventuell nicht ganz koscher ist, wird es sich dieser Gefahr nicht aussetzen wollen. Wenn dann bei dem Gerichtsverfahren noch herauskommt, dass der vermeintliche Auftraggeber anonym ist und nicht existiert, setzt das Inkasso zudem seit der Gesetzesänderungen letztes/vorletztes Jahr seine Lizenz aufs Spiel.

  1. Inkassogebühren brauchst du nicht zu bezahlen.

  2. Ob ein Vertrag entstanden ist, musst du doch wissen. Hast du deine Adresse und Bankverbindung auf der Seite angegeben? Hast du auf den Schalter "Kaufen" oder "kostenpflichtig Bestellen" geklickt?

auf Grund der gespeicherten IP-Adresse und der angegebenen E-Mailadresse nachgewiesen

.... ist Unsinn, es sei denn, die Mailadresse kann zweifelsfrei deiner Person zugeordnet werden und wurde nicht missbraucht.

Genauere Hilfe gibts, wenn du die Seiete des Anbieters nennst.

Ich würde folgendes machen: Aufsichtsgericht ausfindig machen (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de), dort eine Beschwerde hinschicken. Beispieltext: "Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mich über das Inkasso XYZ. Ich wurde von diesem angeschrieben mit Aktenzeichen XYZ. Angeblich gäbe es eine offene Forderung des Gläubigers ABC, woran ich mich nicht wirklich erinnern kann. Auch kann ich mich auf der Homepage gar nicht anmelden oder mir das Passwort zuschicken lassen, was logisch ist, da ich die Dienste eigentlich nie in Anspruch genommen habe, soweit ich mich erinnern kann. Meine Anfrage nach Details und der BItte das doch erst mal mit dem Betreiber zu klären, kam lediglich ein "Sofort-Überweisung-Link". In meinen Augen verstößt das Inkasso massiv gegen geltendes Recht (insbesondere §11a RDG). Es klärt nicht auf, wann und wie ich einen Vertrag geschlossen haben soll. Insofern möchten Sie dies bitte prüfen und ggf. dem Inkasso die Lizenz entziehen."

So eine Beschwerde kostet dich nichts. Dem Inkasso würde ich vorerst nichts mehr schreiben. Das muss sich dann erst mal mit dem Aufsichtsgericht auseinander setzen und dann kriegt man ggf. auch Infos, was es mit dem angeblichen Vertrag auf sich hat und kann beurteilen, was man dann macht.

Hallo,

Emails kannst du getrost ignorieren. Erst wenn ein Brief an deine Adresse kommt musst du reagieren.

gruß

Erst wenn ein Brief an deine Adresse kommt musst du reagieren.

Auch dann nicht.

Erst wenn Gerichtspost eintrudelt muss man reagieren, weil dies sonst Rechtsfolgen auslöst.

Das Märchen, dass man per Email nicht mahnen kann will ich hier nicht noch einmal zerpflücken.

Ob es eine offene Hauptforderung gibt, musst du wissen. Verlange vom Inkassobüro einen Nachweis des Vertragsschlusses, dann kontrolliere deine Kontoauszüge, die du ja bekanntermaßen 14 Jahre aufbewahren solltest.