Ist hier jemand,der Erfahrung mit einer Stiefkindadoption hat?

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Hallo Serenety1991,

die Adoption eines Kindes ist in §§ 1741 ff BGB klar geregelt. Danach ist diese zulässig, wenn sie dem Kindeswohl dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis zum Stiefvater be- oder entsteht. Der leibliche Vater muss allerdings zustimmen, es sei denn, die Zustimmung ist durch das Familiengericht ersetzbar, weil der Vater sich als erziehungsunwillig oder ungeeignet erwiesen hat.

Ansatzpunkte dazu findest du auch hier:

https://www.scheidung.de/adoption.html

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Serenity1991 
Fragesteller
 18.07.2019, 12:29

Also zustimmen tut er nicht, allerdings besteht auch kein Kontakt, er ist kriminell und definitiv Erziehungsungeeignet. Für das Kind ist mein Partner "ihr Papa" und sie möchte auch,dass er die adoptiert.

Also bei all diesen Argumenten dürfte dies nicht schwierig sein. Ich kenne im Bekanntenkreis einen Fall, da hatte das Kind einen guten Kontakt zum leiblichen Vater (dem auch nix vorzuwerfen war, gezahlt hat er auch), wollte aber trotzdem vom Stiefvater adoptiert werden (weil es von frühester Kindheit an mit ihm aufgewachsen ist) und das hat auch geklappt, obwohl der leibliche Vater dagegen war.

Erkundige Dich am besten bei einem Rechtsanwald, den brauchst Du sowieso.