Vater will Stieftochter adoptieren?

4 Antworten

dein vater braucht deine zustimmung nicht, sondern nur die des leiblichen vater seiner stieftochter. wenn der zustimmt und sie einverstanden ist, dann wird es seine tochter mit allen rechten die ein leibliches kind hat. du kannst dich gern von deinem stiefvater adoptieren lassen im rahmen der erwachsenenadoption. das ist aber nicht das gleiche. du bist dann immer noch für deinen vater verantwortlich, sollte er mal ein pflegefall werden. und zusätzlich auch für deinen adoptivvater. die verwandschaftlichen bande erlöschen nicht wie bei minderjährigen.

findest du deine idee nicht arg kindisch?

Zuerst einmal, dein Vater hat das Recht, Kinder zu zeugen genauso wie Kinder anzunehmen. Dazu muss er seine bereits vorhandenen Kinder nicht um Erlaubnis fragen.

Du kannst dich natürlich auch von deinem Stiefvater adoptieren lassen, wenn du das möchtest. Bei Volljährigen (du bist 19) bedeutet das aber, dass die Rechte und Pflichten gegenüber dem ehemaligen Elternteil nicht automatisch erlöschen, d.h. du wärst sowohl dem alten wie auch neuen Vater zu Unterhalt verpflichtet bzw. denen gegenüber erbberechtigt.

In deinem Fall wäre zwar grundsätzlich auch eine Volladoption möglich, da du mit deinem Stiefvater auch minderjährig schon zusammen gelebt hast als Familie, möchte man diese Volladoption aber nur aus dem Grund, um sich Unterhaltsverpflichtungen zu entziehen, kann dies abgelehnt werden. Das sollte also gut überlegt werden vorher.

Man verliert dann ja auch ebenso sein Erbrecht und wenn er deine Stiefschwester adoptiert, dann würde auch sie für Heimkosten später mal herangezogen werden (vorrangig aber auch erst mal die Ehefrau des Vaters mit viel geringerem Selbstbehalt).

Dein Vater braucht dich natürlich nicht um Erlaubnis zu fragen. Wie kommst du denn darauf?

Willst du ihm auch verbieten, evtl. noch leibliche Kinder zu bekommen?

Nach einer Adoption wärst du mit deinem leiblichen Vater gesetzlich nicht mehr verwandt. 

Mit der Adoption eines Minderjährigen erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis.

Das gilt für Dich aber nicht mehr, da Du bereits über 18 Jahre alt bist.

Und bei der Frage, wen Dein leiblicher Vater adoptiert, hast Du natürlich kein Mitspracherecht.


Auch bei einer Erwachsenen Adoption, da ich ja schon über 18 bin?

@Deniiiiise97

Hab gerade noch mal nachgelesen: In Deinem Fall (Stiefvater adoptiert Kind des Ehegatten aus einer früheren Beziehung) ist ebenfalls eine Volladoption möglich.