Muss der Leibliche Vater bei Adoption seinen nicht gezahlten Unterhalt noch zahlen?
Hallo, ich erkläre am besten erst einmal die Situation: ich habe einen Sohn (7 Jahre) für den der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt. Nun habe ich geheiratet und mein jetziger Ehemann möchte meinen Sohn adoptieren, es ist bereits beim Gericht eingereicht da der leibliche Vater seine Zustimmung gegeben hat. Das Jugendamt sagte mir das der Vater des Kindes bis zum Eingang des Adoptionsantrags beim Gericht rückwirkend den Unterhalt meines Sohnes zahlen muss. Ab der Adoption natürlich nicht mehr! Nun zieht der leibliche Vater alles so lange in die Länge bis die Adoption durch ist, weil seine Anwältin meint das er wenn die Adoption durch ist auch den rückwirkenden Unterhalt nicht zahlen muss. Hat jemand von Euch Ahnung ob das stimmt? Das kann doch nicht angehen das er alles so lange in die Länge zieht und dann damit durch kommt? Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
4 Antworten
Seine Schuld wird doch nicht dadurch abgetragen, dass er den Prozess in die Länge zieht! Dein Sohn wurde allein von DIR ernährt, gekleidet und behütet. Der gesetzliche Vater schuldet dir also seinen Anteil an der Erziehung, da er sich nicht selbst eingebracht hat in Form von finanziellem Unterhaltsausgleich. Du musst also eine zivilrechtliche Klage auf Zahlung des Unterhalts bis zum Zeitpunkt der Adoption gegen den Kindesvater einreichen. Das Jugendamt treibt das Geld nicht ein, es kann dich nur beraten.
Ist der Unterhaltsanspruch tituliert? Falls nein, spielt der Vater wohl auf Verjährung. Falls ja, sollte die Anwältin es besser wissen...
der leibliche vater muss bis zum tag der rechtsgültigen adoption zahlen.
Unterhaltschulden werden deshalb nicht erlassen, musst aber regelmäßig mahnen. Am besten über Anwalt.