Bestattungskosten nach Adoption in der DDR

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Hmm, dazu kam erst heute in der Nacht eine ZV-Sendung. Den Sender habe ich nicht bewusst registriert.

Tatsache war in der Sendung, dass Sozial- oder Landratsämter sich auf das in dem Zusammenhang neue BGH-Gesetz von Anfang dieses Jahres berufen und am Rande der Legalität vorbei versuchen, Gelder bei zu treiben. Und das auch unter der Prämisse, dass die Angst vor "Schreiben vom Amt" Zahlungsbereitschaft bewirkt.

Hat wer zu der der Zahlungsaufforderung auch eine jur. Begründung/Belehrung gegeben ? Kein Amt gibt darüber Auskunft, ab wann frühestens, wenn überhaupt Zahlungspflicht besteht. Das wird Anwälten für viel Geld überlassen. Da ist der Nächste Ämter-Knackpunkt. Die Ämter wissen, dass sich viele als Betroffene dargestellte keinen Anwalt leisten können.

Hier höre ich auf, sonst schreibe ich mich um .....

Wenn sie sich keinen leisten können kommt die nächste Hürde:

Es besteht tatsächlich ein vom Grundgesetz vorgegebenes Recht auf anwaltlichen Beistand. Und vorher Rechtsberatung. Diese wird von den jeweiliigen Amtsgerichten dann zur Verfügung gestellt wenn die Nachweise der Einkommen und Ausgaben der letzten drei Monate entsprechende Berechtigung nachweisen.

Die Hürde:

Es ist das gleiche Amtsgericht. Da kann dann schon am sogenannten Empfang - hier in Karlsruhe z.B. vorhanden wo Pflicht ist sich zu melden - Hausverbot mündlich erteilt werden. Erlebt. Mündlich ergibt keinen Beweis sondern Aussage gegen Aussage. Und dann steht nicht mal der Name des Subjekts da und wird auch nicht genannt aber auf Frage danach mit Polizei gedroht falls das Gebäude nicht sofort verlassen wird.

Aushöhlung des Rechtsstaatsprinzips auf Kommunalebene. Da lacht sich der Rechtsradikalismus in Berlin ins Fäustchen und behauptet nicht zuständig zu sein. Behauptet. Und dann gibt es - noch - das Grundgesetz. Da kann dann dazu nachgelesen werden.

Wird sich kein Verantwortliches Subjekt trauen gegen mich vorzugehen. Denn Das wird dann ein Schuss nach hinten.

Ich denke nicht, dass Du verpflichtet bist, zu zahlen.

Als der Vater meines Kindes (allerdings war das Kind von niemandem adoptiert) starb, habe ich im Namen des Kindes die Erbschaft ausgeschlagen und musste nichts für die Beerdigung bezahlen.

Und mit einer Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten gegen die vormaligen Eltern, soweit ich weiß.

Vielleicht solltest Du einen Anwalt einschalten.

Bitte nicht falsch verstehen. Hier ist mit logischem Denken nichts zu erreichen und für einen Anwalt braucht man Geld.

Gegen die Ämter über PKH zu prozessieren ist quasi undenkbar. Das weil die PKH auch von einem Amt bewilligt werden muss.

Das wirst du im Zweifelsfall vor Gericht ausfechten müssen. Da gibt es keine eindeutige Rechtslage. Hier will ein Amt Geld von dir haben und die werden kaum freiwillig von diesem Vorhaben ablassen. Hole dir unbedingt Rat von einem Anwalt, der sich damit auskennt.

Auch gegen Ämter kann man prozessieren, selbst mit Prozesskostenhilfe. Nur den Kopf in den Sand stecken sollte man nicht. Es gibt eine richterliche Beratung bei den Amtgerichten, da solltest Du Dich ersteinmal hinwenden.