Erwachsenen adoption, muss leiblicher Vater seine Einwilligung geben?

8 Antworten

https://www.frag-einen-anwalt.de/Erwachsenenadoption-Einwilligung-von-leiblichem-Vater--f22955.html

Bitte schaue Dir auch die dort genannten Paragraphen einmal an.

Der Familie wurde damals beim Jugendamt gesagt dass es ohne die Einwilligung des leiblichen Vaters nicht gehen würde. Ich wollte mich mich erstmal im Internet schlau machen bevor ich zu meinem Anwalt gehe. Ich bin auch am überlegen ob ich zu meinem Anwalt gehen soll der auf Strafrecht etc spezialisiert ist oder zu einem Anwalt spezifisch auf Familienrecht. Denn der normale Anwalt wird mich ja bestimmt nicht zu einem anderen schicken, wenn er merkt dass er daran Geld verdienen kann. Weil ich dies ja selber aus eigener Tasche zahlen würde. Geldmässig ist es mir eigentlich egal, aber bevor ich Umwege mache will ich doch lieber direkt zum richtigen gehen.

@manuel639

Statt unter jede Antwort den gleichen Kommentar per Copy &. Paste einzufügen, LIES die Infos im angegebenen Link!

Da steht alles und dank an wilees!

@kugel

das trifft auf diesen fall nicht mehr zu. hier wird nicht mehr eine adoption nach minderjährigenfall durchgeführt.

Ich bin jetzt kein Jurastudent oder so, aber da deine Freundin und ihre Schwester über 18 sind, sollte das doch ohne Einwilligung eventueller Vormünder gehen da sie keine Vormünder mehr sind. Es sollte schon funktionieren

Der Familie wurde damals beim Jugendamt gesagt dass es ohne die Einwilligung des leiblichen Vaters nicht gehen würde. Ich wollte mich mich erstmal im Internet schlau machen bevor ich zu meinem Anwalt gehe. Ich bin auch am überlegen ob ich zu meinem Anwalt gehen soll der auf Strafrecht etc spezialisiert ist oder zu einem Anwalt spezifisch auf Familienrecht. Denn der normale Anwalt wird mich ja bestimmt nicht zu einem anderen schicken, wenn er merkt dass er daran Geld verdienen kann. Weil ich dies ja selber aus eigener Tasche zahlen würde. Geldmässig ist es mir eigentlich egal, aber bevor ich Umwege mache will ich doch lieber direkt zum richtigen gehen.

@manuel639

Anwalt klingt letztendlich ja doch gut, bevor einer von uns sich doch noch irrt... Und das damals war auch vielleicht, bevor die beiden 18 waren

Hey. Der leibliche Vater MUSS einwilligen. Woher ich das weiß? Meine Mutter hatte vor kurzem dasselbe Problem, hatte aber das Glück die Adresse ihres Vaters bekommen zu haben (ka woher).

Das gilt nur für Minderjährige. Bei Volljährigenadoption ist die Zustimmung der Eltern nicht mehr erforderlich.

Giwalato

Und weshalb musste meine Mutter ihren leiblichen Vater auffinden? War vor 4J

@AmysAngel

das kann dir hier keiner sagen. sie hätte es nicht gemusst und wenn es eine adoption eines erwachsenen war, dann hat es nichts geändert. der vater ist immer noch der rechtliche und leibliche vater.

Bei einer Erwachsenenadoption ist die Zustimmung des Vaters nicht mehr nötig. Stiefvater und Stieftochter müssen einen von einem Notar beurkundeten Antrag stellen.

Die Rechtsgrundlagen sind §§ 1767 bis 1772 des BGB.

Kosten fallen für die notarielle Beurkundung und das Gericht an.

Kosten für einen Anwalt können sich Deine Freundin und auch ihre Schwester, wenn beide volljährig sind, sparen.

Das kannst Du auch gerne noch selbst googeln.

Giwalato

bei einer erwachsenenadoption bedarf es der zustimmung des vaters nicht, da sich nichts ändert. sie ist weiter leibliche tochter ihres leiblichen vaters und dies bleibt sie auch rechtlich.