Erwachsenen adoption, muss leiblicher Vater seine Einwilligung geben?
Hallo, Undzwar geht es um meine Freundin und ihre Schwester. Meine Freundin ist 22 Jahre alt, wir wohnen auch schon zusammen. Meine Freundin und ihre Schwester (20 Jahre alt) wollten sich schon vor paar Jahren von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. Sie hatten damals gesagt bekommen dass sie die Einverständnis des leiblichen Vaters bräuchten. Von dem leiblichen Vater hatten sie damals allerdings keine aktuelle Adresse. Der leibliche Vater hatte sie Damals verlassen als sie 4 war. Seit dem 5 Lebensjahr hatte sie dann ihren Stiefvater, mit dem sie auch groß geworden ist etc. Ihr Stiefvater und ihre Mutter leben heute noch zusammen. Mit ihrem Stiefvater hat sie auch ein Vater Tochter Verhältnis. Sie hat auch eine kleine Schwester vom Stiefvater. Ihr leiblicher Vater hat aber seit dem 6 Lebensjahr kein Unterhalt mehr gezahlt kaum gemeldet kein Kontakt gesucht garnichts. Sie hat jetzt mittlerweile ab und zu Kontakt zu ihrem leiblichen Vater doch ich glaube er wäre jetzt nicht so begeistert davon wenn sie ihn nach dieser Adaption fragen würde, da sie noch nicht wirklich lange Kontakt zu ihm hat. Ich wollte jetzt meiner Freundin einen Wunsch erfüllen den sie schon länger hat, Undzwar von ihrem Stiefvater adoptiert zu werden, da sie auch seinen Nachnamen hat. Jetzt meine Frage braucht man für die Volljährigkeitsaddoption die Einverständnis Erklärung ihres leiblichen Vaters oder würde man die Adaption gerichtlich so durchkriegen. Ich entschuldige mich für Rechtschreibfehler. Mit freundlichen grüßen Manuel639
8 Antworten
https://www.frag-einen-anwalt.de/Erwachsenenadoption-Einwilligung-von-leiblichem-Vater--f22955.html
Bitte schaue Dir auch die dort genannten Paragraphen einmal an.
Statt unter jede Antwort den gleichen Kommentar per Copy &. Paste einzufügen, LIES die Infos im angegebenen Link!
Da steht alles und dank an wilees!
das trifft auf diesen fall nicht mehr zu. hier wird nicht mehr eine adoption nach minderjährigenfall durchgeführt.
Ich bin jetzt kein Jurastudent oder so, aber da deine Freundin und ihre Schwester über 18 sind, sollte das doch ohne Einwilligung eventueller Vormünder gehen da sie keine Vormünder mehr sind. Es sollte schon funktionieren
Der Familie wurde damals beim Jugendamt gesagt dass es ohne die Einwilligung des leiblichen Vaters nicht gehen würde. Ich wollte mich mich erstmal im Internet schlau machen bevor ich zu meinem Anwalt gehe. Ich bin auch am überlegen ob ich zu meinem Anwalt gehen soll der auf Strafrecht etc spezialisiert ist oder zu einem Anwalt spezifisch auf Familienrecht. Denn der normale Anwalt wird mich ja bestimmt nicht zu einem anderen schicken, wenn er merkt dass er daran Geld verdienen kann. Weil ich dies ja selber aus eigener Tasche zahlen würde. Geldmässig ist es mir eigentlich egal, aber bevor ich Umwege mache will ich doch lieber direkt zum richtigen gehen.
Anwalt klingt letztendlich ja doch gut, bevor einer von uns sich doch noch irrt... Und das damals war auch vielleicht, bevor die beiden 18 waren
Hey. Der leibliche Vater MUSS einwilligen. Woher ich das weiß? Meine Mutter hatte vor kurzem dasselbe Problem, hatte aber das Glück die Adresse ihres Vaters bekommen zu haben (ka woher).
Das gilt nur für Minderjährige. Bei Volljährigenadoption ist die Zustimmung der Eltern nicht mehr erforderlich.
Giwalato
Und weshalb musste meine Mutter ihren leiblichen Vater auffinden? War vor 4J
das kann dir hier keiner sagen. sie hätte es nicht gemusst und wenn es eine adoption eines erwachsenen war, dann hat es nichts geändert. der vater ist immer noch der rechtliche und leibliche vater.
Bei einer Erwachsenenadoption ist die Zustimmung des Vaters nicht mehr nötig. Stiefvater und Stieftochter müssen einen von einem Notar beurkundeten Antrag stellen.
Die Rechtsgrundlagen sind §§ 1767 bis 1772 des BGB.
Kosten fallen für die notarielle Beurkundung und das Gericht an.
Kosten für einen Anwalt können sich Deine Freundin und auch ihre Schwester, wenn beide volljährig sind, sparen.
Das kannst Du auch gerne noch selbst googeln.
Giwalato
bei einer erwachsenenadoption bedarf es der zustimmung des vaters nicht, da sich nichts ändert. sie ist weiter leibliche tochter ihres leiblichen vaters und dies bleibt sie auch rechtlich.
Der Familie wurde damals beim Jugendamt gesagt dass es ohne die Einwilligung des leiblichen Vaters nicht gehen würde. Ich wollte mich mich erstmal im Internet schlau machen bevor ich zu meinem Anwalt gehe. Ich bin auch am überlegen ob ich zu meinem Anwalt gehen soll der auf Strafrecht etc spezialisiert ist oder zu einem Anwalt spezifisch auf Familienrecht. Denn der normale Anwalt wird mich ja bestimmt nicht zu einem anderen schicken, wenn er merkt dass er daran Geld verdienen kann. Weil ich dies ja selber aus eigener Tasche zahlen würde. Geldmässig ist es mir eigentlich egal, aber bevor ich Umwege mache will ich doch lieber direkt zum richtigen gehen.