Adoption eines Volljährigen durch Stifvater - wer muss alles zustimmen?
Hallo liebe gutefrage-community,
ich bin 25 Jahre alt, aus verschiedenen Gründen möchten mein Stiefvater und ich, dass er mich adoptiert.
Folgende Konstellation: Mein Stiefvater ist mittlerweile mit meiner leiblichen Mutter verheiratet (da war ich schon volljährig). Er hat mich den größten Teil meines Lebens aufgezogen (das "Vater-Sohn-Verhältnis" ist also gegeben). Ich lebe mittlerweile in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mein leiblicher Vater ist verheiratet, mit ihm habe ich noch nie Kontakt gehabt, müsste den erst herstellen.
Es sind also involviert:
ich (als zu adoptierender Volljähriger), adoptierender Stiefvater, leibliche Mutter, leiblicher Vater und Ehemann.
Meine Frage:
Mir geht es maßgeblich um meinen leiblichen Vater: auch wenn er mich nicht kennt, kann er die Adoption verbieten, bzw. brauche ich seine Zustimmung überhaupt?
Wer sich des Weiteren mit so etwas auskennt - dann bin ich für jeden Ratschlag dankbar. Zuständig ist ja offenbar ein Notar...
Vielen Dank im Voraus schon mal für gute Antworten!
3 Antworten
Hallo, ich arbeite selbst bei einem Notar und kann dir deshalb ganz einfach weiterhelfen (unser Notar, meine Kollegen und ich müssten uns da übrigens nicht erst einarbeiten, bei uns gibts sowas öfters mal g):
Da du volljährig bist, müssen nur du und dein Lebenspartner zustimmen. Dein Stiefvater muss den Antrag beim Notar stellen, ihr könnt entweder gleich in der Antragsurkunde zustimmen oder zu einer gesonderten Urkunde, je nachdem, wie es bei euch zeitlich besser ist. Das war's auch schon! :)
Meine Frage:
hätte dann mein Stiefvater praktisch die Rechte, die der ieg. leibliche Vater hätte, für den die dann aber wegfallen oder wie ist das?
Nein, du bist volljährig und kannst selbst entscheiden ob und von wem du adoptiert werden möchtest.
Es lassen sich doch auch dauerhaft irgendwelche Deppen von irgendwelchen Deppenprinzen adoptieren. Da hat auch keiner ein Vetorecht. ;-)
Gute Frage, bei Unmündigen, weiss ich, dass der leibliche Vater einverstanden sein muss, mit wenigen Ausnahmen. Kannst du nicht einfach beim zuständigen Notariat anfragen?
Im ZGB ( heisst glaube ich in Deutschland auch so) müsstest du die Antwort auch finden.
Da liegt ja das Problem mit dem Notar: Mein Notar weiß das nicht, und müsste sich da erst einarbeiten (was wohl die meisten müssten), was natürlich kostet. Ich möchte natürlich nicht schon Kosten für Vertragsentwürfe, etc. haben, wenn ich nicht mal weiß, ob mein leiblicher Vater mir da Probleme machen könnte. Mir wäre es lieber zu wissen, ob er da Mitspracherecht hat, oder nicht, und danach kann ich zum Notar gehen, und alles in die Wege leiten.
Hab gerade mal etwas gegoogelt, so wie ich das verstanden habe, dürfte das in Deutschland problemlos gehen. Suche mal im Netz unter Erwachsenenadoption, da findest du einiges. LG
ich habe zumindest schon nachlesen können, dass mein Ehemann zustimmen muss, sonst wird das nichts. Von der Seite wird es zwar keine Probleme geben, wenn er aber schon ein Vetorecht hat, dann interessiert es mich natürlich, ob mein leiblicher Vater mir da Probleme machen könnte!