Ist es wirklich möglich dass jemand beim Tod seines Onkels die Stromrechnung nachrechnet und dann für den Onkel über 9000 Euro zurückgezahlt bekommt?

5 Antworten

  1. Wenn der Onkel wirklich 9.000 € zu viel gezahlt und der Stromlieferant dies aufgrund einer Nachberechnung anerkannt hat und zur Rückzahlung bereit ist, wäre es nur normal, wenn diese Zahlung auch tatsächlich erfolgt. Dass die Größenordnung der angefallenen Rückforderung bei einem Normalhaushalt ungewöhnlich hoch ist, und dass die Zuviel-Zahlungen nicht früher schon aufgefallen sind, ist ebenfalls ungewöhnlich. Aber auch Ungewöhnliches ist manchmal Realität.
  2. Wenn der Onkel inzwischen verstorben und von dem Neffen allein beerbt worden ist, entspricht es dem geltenden Erbrecht , dass auch der Rückzahlungsanspruch als zum Nachlass des Onkels gehörend, auf den Erben übergeht.
  3. Hat der Onkel allerdings mehrere Erben, die nun eine Erbengemeinschaft bilden, würde der Anspruch auf Rückzahlung an diese übergegangen sein, so dass der Betrag zum Nachlass gehört und im Rahmen der Auseinandersetzung (Vertei-lung) dieses Nachlasses zu berücksichtigen ist. Vielleicht ist ja der Neffe von der Erbengemeinschaft beauftragt und bevollmächtigt worden, mit dem Stromlieferanten zu verhandeln und die Zahlung für die Gemeinschaft entgegenzunehmen. Oder ist der Neffe sogar Testamentsvollstrecker des Onkels und hat in dieser Funktion für die Erbengemeinschaft gehandelt ?

Verjährung erfolgt nach drei Jahren. Wenn die Stromrechnung falsch war nur für eben die drei zurückliegenden Jahre.

Wieviel hat denn der Onkel da im Monat an Stromkosten gezahlt? Da er jedes Jahr eine Abrechnung bekommt, ist das unmöglich.

Es sei denn, er hat eine große Firma gehabt und die hat sehr viel Strom verbraucht.

iqKleinerDrache 
Fragesteller
 20.10.2021, 11:13

im monat über 110 euro sowas

Wicht123532  20.10.2021, 11:15
@iqKleinerDrache

Dann rechne dir aus, was er im Jahr gezahlt hat und wie er da auf die Summe von 9000€ kommen will. Er wird ja auch Strom verbraucht haben.

iqKleinerDrache 
Fragesteller
 20.10.2021, 12:40
@Wicht123532

es geht ja um 14 jahre

Wicht123532  20.10.2021, 14:19
@iqKleinerDrache

Da wurden doch immer die Zähler jährlich abgelesen. Ein Fehler wäre da aufgefallen.

Außerdem wäre es verjährt.

Du erzählst hier Märchen.

Vielleicht.

Wenn der Onkel dement war, eine Stromrechnung von 9000€ zuviel bekommen hatte und die einfach bezahlt hatte.

Verjährung sind 3 Jahre, das kann auch nicht von 20 Jahren auflaufen.

Es muss schon in den 3 Jahren passiert sein.