Müssen Enterbte mit ihrem Pflichtteil die Beerdigung des Vererbenden bezahlen?
Hallo alle zusammen !
Ich habe zu folgender Situation eine Frage:
Meine Bekannte hat 4 Kinder...3 Töchter und einen Sohn. Der Sohn ist verstorben und hat 3 mitlerweile erwachsene Kinder hinterlassen. Meine Bekannte hat mit einem Testament die 3 Kinder ihres verstorbenen Sohnes (also ihre 3 Enkelkinder) enterbt.
Damit ihre 3 Töchter die Beerdigng meiner Bekannten nach ihrem Tod finanzieren können, hat meine Bekannte 10.000 Euro als Festgeld bei einer Bank angelegt. Diese 10.000 Euro sollen also komplett nur für die Beerdigung genutzt werden !
Im Gesetz gibt es die Regelung, dass die Erben die Beerdigungskosten der Verstorbenen aus dem Nachlass der Verstorbenen bezahlen müssen. Wenn der Nachlass größer ist als die Beerdigungskosten, können die Erben den übrig gebliebenen Nachlass tatsächlich als Erbe behalten.
Nun meine Frage:
Müssen die 3 enterbten erwachsenen Enkelkinder meiner Bekannten mit dem Pflichtteil, der ihnen per Gesetz aus dem Nachlass zusteht, die Beerdigungskosten der Bekannten auch mit bezahlen ? Im Grunde genommen sind sie wegen der Enterbung ja keine Erben mehr, erben wegen dem Pflichtteil tatsächlich aber doch mit ! Der Pflichtteil berägt 1.250 Euro. Diese 1.250 Euro hätten die tatsächlichen Erben ja zu wenig für die Beerdigung wenn die Enterbten mit ihrem Pflichtteil nicht auch für die Beerdigungskosten aufkommen müssen ...
Ich hoffe ihr konntet mich verstehen und DANKE euch schon mal vielmals im Voraus für eure Antworten !
8 Antworten
Wo liegt denn das Problem ?
Wenn sie 10 000 € für die Beerdigung angelegt hat und diese für die Beerdigung zu 100 % aufgebraucht werden,dann bleibt nichts mehr zu erben übrig,zumindest nicht von diesen 10 000 €.
Erst wenn nach den Bestattungskosten noch etwas zu erben übrig ist,wird daraus der Pflichtteil ermittelt.
Ihre Kinder und wenn die nicht leistungsfähig sind,dann ggf.ihre Kinder,also die Enkel und Geschwister der Bekannten !
Danke dir für deinen Stern !
Kannst du mir bitte irgendwelche Quellen nennen, aus denen du weißt, dass von den 10.000 € zuerst die Beerdigung bezahlt werden muss und nur das, was danach von den 10.000 € übrig bleibt, das Erbe ist ?
Im Gesetz gibt es die Regelung, dass die Erben die Beerdigungskosten der Verstorbenen aus dem Nachlass der Verstorbenen bezahlen müssen. Wenn der Nachlass größer ist als die Beerdigungskosten, können die Erben den übrig gebliebenen Nachlass tatsächlich als Erbe behalten.
Die Regelung ist doch klar: Die Beerdigung wird erst aus dem Nachlass bezahlt, danach der Rest aufgeteilt - wo ist das Problem? - Aus diesem Rest berechnet sich auch der Pflichtteil!
Ich seh es andersrum: Was nach Abzug der Beerdigungskosten noch übrig bleibt ist das Erbe und das wird dann entsprechend aufgeteilt.( Soweit ich weis kann auch Geld für die Grabpflege zurück gestellt werden)
Wenn der Sohn verstorben ist, muss dessen Beerdigung bezahlt werden. Der Sohn hat ja nicht seine Kinder enterbt, sondern die Bekannte. (also deren Oma) , also müssen die Kinder die Beerdigung ihres Vaters bezahlen bzw. dessen Ehefrau. Irgendeiner wird ihn ja beerbt haben. Aus dem Erbe wird die Beerdigung bezahlt.
oder hab ich da was falsch verstanden?
Ne das hast du falsch verstanden ;)
In meinem Fall ist der Sohn schon seit 10 Jahren verstorben und meine Frage bezieht sich nun nur auf die Beerdigung und das Erbe meiner Bekannten :)
Das zu verteilenden Erbe ist das Geld udn die werte, die nach Bezahlung der Beerdigung verbleiben.
Wenn also ausserdem Beerdigungsgeld kein Erbe da war, dann erst die Beerdigung zahlen, dann Erbe udn Pflichtteile berechnen.
Danke !
Wenn meine Bekannte stirbt...wer muss sich dann um ihre Beerdigung kümmern ? Ihr Mann ist bereis tot.
Die kinder. Meist wird es so sein, dass einer die besseren Verbindungen hat. hier wohl die durch das Erbe Begünstigte.
Die kümmert sich.
In einer Familie muss man sich einigen, oder einer macht es einfach.
Kannst du mir bitte irgendwelche Quellen nennen, aus denen du weißt, dass von den 10.000 € zuerst die Beerdigung bezahlt werden muss und nur das, was danach von den 10.000 € übrig bleibt, das Erbe ist ?
Danke !
Wenn meine Bekannte stirbt...wer muss sich dann um ihre Beerdigung kümmern ? Ihr Mann ist bereis tot.