Geld vorm Tod der Mutter erhalten,ist der Bruder mit berechtigt
Hallo habe da eine Frage Thema Erben wie Üblich.Meine Mutter mußte hals über Kopf ins Pflegeheim.Sie hat mir eine Generalvollmacht bis über den Tod hinaus schrieftlich als Urkunde unterschrieben.Im Juni kam sie ins Heim u.im okt verstarb sie.Vorher sollte ich Ihr Depot Konto kündigen was angelgt war,und hat mir dieses Geld noch vor Ihrem Tod geschenckt.bzw vermacht,da mein Bruder vor 6 Jahren den Kontakt zu Ihr abgebrochen hat.Ich habe sie die Zeit über von Juni bis Okt.betreut.Dazu kommt noch das meine Nichte die einen Haustürschlüssel zur Wohnung besaß und dort 5000,Euro entwendet hat was ich mitnehmen sollte für die Bestattung.2500 ; hat sie zurück gebracht auf Grund einer Strafanzeige die sonst gemacht werden sollte. Außerdem hat mein Bruder meinen Partner beim jobcenter angezeigt er hätte 7000,Euro von 2012-2014 von meiner Mutter erhalten was erlogen war.Ein Testament war nicht vorhanden. Erben kann man doch nur was nach dem Tod in die Erbmaße´fällt?? Aber 3500; habe ich dazu bezahlt privat.da ich ja nur die 2500 hatte. Bin ich im Recht mit dem erhaltenden meiner Mutter,,,,,,,,,, Vielen Dank für Ihre Antwort
4 Antworten
Die Brüder erben zu gleichen Teilen, auch wenn er sich von der Mutter abgewandt hat. Die Schenkeung der Mutter an einen der Brüder, fließt mit in die Erbmasse. Alles was ab dem Todestag, 10 Jahre zurückgerrechnet, an Schenkungen oder größere Geldabhebungen, für die es keine Erklärung gibt, fließt mit in die Erbmasse. Dagegen kann der angeblich nicht erbberechtigte Bruder klagen.Das würde ich ihm auch raten. Denn beide Brüder erben zu gleichen Teilen. Außer der Bruder hat sich der Mutter gegenüber mit Gewalt oder Todesdrohungen geäußert, dann kann das Erbe dem Bruder gegenüber verweigert werden.
u.im okt verstarb sie.Vorher sollte ich Ihr Depot Konto kündigen was angelgt war,und hat mir dieses Geld noch vor Ihrem Tod geschenckt.bzw vermacht
Soweit sie das Geschenk als solches nachweisen können, fällt es nicht mit in die Erbmasse. Allein die Behauptung ihrerseits, es handelt sich um ein Geschenk reicht nicht. Ferner wird das Geschenk bei der Berechnung von Pflichtteilen zur Erbmasse hinzugezählt.
Erben kann man doch nur was nach dem Tod in die Erbmaße´fällt?
Das ist richtig. Sie müssen den anderen Erben aber Auskunft geben, welche Rechtsgeschäfte sie für die Mutter im Rahmen der Vollmacht getägtig haben. Wenn Sie Geld vom Konto abgehoben haben, müssen Sie auch dessen Verbleib darlegen.
Abgesehen von der - mit Verlaub - wirren Frage....eine "Generalvollmacht" erlischt immer mit dem Tod. Und alle Beträge, die im Zeitraum der letzten 10 Jahre verschenkt worden sind (das Depotkonto z.B.) fallen in die Erbmasse. Also hat der Bruder durchaus das Recht, daraus seinen Pflichtteil einzufordern.
Und alles andere ist mir zu wirr. Die Bestattungskosten werden natürlich vorher abgezogen. Für den Rest musst du Belege vorlegen, Kontoauszüge und so weiter. Da kann man bestimmt sehen, ob dein Partner die 7000 Euro bekommen hat oder nicht....
nachdem ich mir die andern Fragen angeschaut habe z.B....: https://www.gutefrage.net/frage/taschengeld-im-pflegeheim-?foundIn=user-profile-question-listing :
...hört sich nicht nur wirr an ! sondern auch brr!
Erben kann man doch nur was nach dem Tod in die Erbmaße´Erbmasse fällt?? Aber 3500; habe ich dazu bezahlt privat.da ich ja nur die 2500 hatte. Bin ich im Recht mit dem erhaltenden meiner Mutter,,,,,,,
Habe nicht viel verstanden, was geschenkt wurde kann- die letzten 2 Jahre- zur Erbmasse dazu gezählt werden, und er Bruder bekäme seinen PFLICHTTEIL
Geschenke fallen, da sie nicht mehr Eigentum des Schenkers sind natürlich nicht einfach in die Erbmasse.
Unter bestimmten Bedingungen ( z.B. Nachlassinsolvenz, Umgehung eines Erbvertrages, ... ) können die Geschenke allerdings zurückverlangt werden. Das sind allerdings Ausnahmen.
Ferner spielen geschenke bei der Berechnung der Pflichtteile eine Rolle.
Schenkungen fallen in die Erbmasse. Es gilt die 10-jahres Frist.