Müssen Neffe/Nichte die Schulden eines verschuldeten Onkels "erben"?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wird das Erbe ausgeschlagen, erbt der, der berufen wäre, hätte der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt.

Insoweit sind, wenn die nahen Verwandten das Erbe ausschlagen die entfernteren zu Erben berufen. Diese haben selbstverständlich ebenfalls das Recht das Erbe auszuschlagen.

Bei einen klar überschuldeten Erbe ist das Ausschlagen die beste Option, der Ausschlagende hatt dann nichts mehr mit den Nachlass zu tun.

Wichtig, schlägt der Erbe nicht innerhalb der 6 Wochenfrist ab Kenntnis aus, so bleibt er Erbe. Es ist also NICHT notwendig, das Erbe ausdrücklich anzunehmen um Erbe zu werden.

und bekommen so die Schulden aufgedrückt ?

Erben übernehmen grundsätzlich auch alle Verbindlichkeiten. Es gibt aber die Möglichkeit über die Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung und die Einrede der Dürftigkeit die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen. Das ist aber eher für den Fall, das das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Niemand muss etwas erben. Jeder kann eine Erbschaft ablehnen, wenn er sie nicht will. Es ist aber nur logisch, dass nach der Familie auch entferntere Verwandte gefragt werden, ob sie das Erbe annehmen wollen.

Wenn die gesetzlichen Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel) das Erbe ausgeschlagen haben, fallen an deren Stelle als Erbe die nächsten Verwandten, also Erben 2. Ordnung (Neffen und Nichten). Aber auch denen steht es frei das Erbe auszuschlagen. Dies muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim zuständigen Amtsgericht geschehen. Aus der Wohnung des Erblassers darf nichts entfernt werden (außer Papiere und verderbliche Lebensmittel), sonst gilt das Erbe als angenommen.

Wer nicht erben will MUSS dieses beim Nachlassgericht erklären. Schlagen Erben einer vorrangigen Folge aus, so rutsch die Nächste Gruppe automatisch nach. So muss zb die Tochter die das Erbe ausschlägt daran denken dieses im Anschluss danach auch direkt für ihr minderjähriges Kind zu tun, weil dieses sonst in der Reihenfolge nachrutscht. Wenn man also weiß das man Erbe ist und es nicht will umgehend ausschlagen da meist ab Kenntnis nur 6 WOCHEN Frist ! 

über mögliche schulden hat meist keiner ahnung , nur vermutungen.  das annnehmen oder ausschlagen (ablehnen) erfolgt ohne rechtliches wissen.

wer nicht möchte schlägt aus . es muß kein erbe angenommen werden.