Ist es vom Gesetz in Deutschland erlaubt im Arbeitsvertrag (Köchin) 198h pro Monat zu bestimmen?

4 Antworten

Üblicherweise wird eine Wochenarbeitszeit vereinbart und keine Monatsarbeitszeit. Ob es möglicherweise verboten sein könnte, kann ich nicht sagen.

Die Lohnsteuerrichtlinie gibt einen Wert von 4,35 Wochen/Monat vor. Das wären also knapp 46 Stunden wöchentlich und das ist erlaubt, denn auch der Samstag ist ein Werktag.

Familiengerd  14.05.2018, 17:50

Der Hinweis auf den Umrechnungsfaktor ist korrekt (198 Monatsstunden > 45,5 Wochenstunden).

Selbstverständlich ist die Vereinbarung einer Monatsstundenzahl nicht verboten.

Das ist völlig illegal. Nach dem Arbeitszeitgesetz unmöglich und zudem wäre ein solcher Arbeitsvertrag ungültig weil grob sittenwidrig!

Der Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz erlaubt 8 Stunden pro Tag als Regelarbeitszeit und dann zusätzlich den Begriff werktäglich. Werktage sind von Montag bis Samstag.

Nehmen wir zur Vereinfachung an, dass der Monat 30 Tage hat und vier davon Sonntage, somit bleiben 26 Tage a 8 Stunden über, macht 208 Stunden.

Wenn beide Seiten damit einverstanden sind und der Arbeitsschutz eingehalten wird, klar.

198h sind bei 10h/Tag gerade mal 20 Arbeitstage. Da wäre dann sogar noch ein ganzes Wochenende (also jede Woche 2 Tage) möglich und es liegt kein verstoß gegen die Erholungszeiten vor.