Kündigung durch AG in den ersten 4 Wochen ,Gehaltszahlung

6 Antworten

Du schreibst da einen Unsinn zusammen. Wenn du kündigst, muss der AG den Lohn zahlen, auch wenn du da nur 4 Wochen beschäftigt warst.

Wirst du in den ersten 4 Wochen seit Arbeitsbeginn krank, so bezahlt die Krankenkasse dir Krankengeld und nicht der AG Lohnfortzahlung.

Du bringst da einiges durcheinander.

Wenn ein AN noch keine vier Wochen ununterbrochen beschäftigt ist und arbeitsunfähig wird, kommt das Geld nicht vom AG sondern von der Krankenkasse. Egal ob eine Kündigungsfrist läuft oder nicht.

Wird ein AN vom AG gekündigt und die Kündigungsfrist läuft vier Wochen (oder einen Monat oder länger, je nach Vereinbarung), zahlt der AG bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist. Vorausgesetzt, der AN ist nicht krank und das Arbeitsverhältnis dauert schon länger als vier Wochen.

Das hat weder mit der Probezeit noch mit der Größe des Betriebs etwas zu tun.

Danke für die schnelle Antwort. Der Kumpel ist jetzt erst eine Woche im Unternehmen ,wie sieht es dann aus. Krank ist er nicht ? muß der Arbeitgeber auch dann den Lohn zahlen bis zum letzten Tag ?

@fohlenpower3010

Wenn Dein Kumpel nach einer Woche vom AG mit einer Frist von vier Wochen gekündigt worden ist, zahlt selbstverständlich der AG bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses den Lohn.

Offensichtlich verwechselst du da etwas.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass den Arbeitgeber von der Gehaltszahlung befreit, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in den ersten vier Wochen kündigt.

Wird der Arbeitnehmer in den ersten vier Wochen krank, dann hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern er muss bei seiner Krankenkasse Krankengeld beantragen.

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis max. 6 Wochen wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit entsteht erst nach 4 Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ich kenne jetzt Deinen Arbeitsvertrag nicht, aber generell wird es meistens so gehandhabt, dass man innerhalb der Probezeit bis zum Monatsende kündigen kann. Du bekommst dann noch Gehalt für den betreffenden Monat, aber Du hast dafür auch zu arbeiten. Beide Vertragspartner müssen Leistungen bei einem Arbeitsvertrag bringen. lg Lilo

er kündigt dich zum tag X mit frist von 2-3 tagen bei 4 wochen beschäftigung unbezahlt !