Ist es verboten Feldhosen in der Freizeit zu tragen?

9 Antworten

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nein ist es nicht - jedoch darft du nicht die Dienstgradabzeichen tragen. Ohne Dienstgradabzeichen kannst du alles tragen

Um hier die vielen verschiedenen Antworten richtig zu stellen: - natürlich kann jeder im Armyshop o.ä. Tarndruckuniform kaufen und darf diese auch (Richtig: ohne DstGrd) in seiner Freizeit tragen. Hier spielt es überhaupt keine Rolle ob derjenige Wehrdienst leistet, Zeit- oder Berufssoldat ist. - als Soldat (in welcher Form auch immer) darf natürlich die dienstlich gelieferte Uniform in der Freizeit nicht getragen werden, da man durch die entstehende Abnutzung dem Dienstherrn einen "Vermögensschaden" zufügen würde. -@billll: die ZDv gilt nur für Soldaten und hat mit dem was der Bürger in seiner Freizeit trägt aber nun rein gar nix zu tun. Siehe Aufdruck auf jeder ZDv, HDv, AnwFE....: VS-nfD =nur für den Dienstgebrauch!!!!! - mit o.g. Einschränkungen dürfte somit auch ein Oberteil getragen werden

Es kommt darauf an. Bist du Zivilist und gleichzeitig Reservist, dann gehört die Uniformausstattung nicht dir, sondern ist weiterhin Bundeseigentum. Die Nutzung für Zwecke außerhalb des Wehrdienstes ist nicht gestattet.

Ist es von dir privat beschafft und nur die Hose, dann ist es unproblematisch.

Das ist nicht richtig was meine Vorgänger hier schreiben. Du bist als wehrpflichtiger 24 Stunden Soldat. Auch wenn du kein Dienst hast. Und als Soldat hast du kein Univiel zu tragen. Das heist du darfst keine Uniformteile, dabei ist es unerheblich ob du es selber gekauft hast oder nicht, kombiniert mit zivilen Sachen kombieniert tragen. Das ist dann ein verstoß "der anzugsortnung der Bundeswehr. Nachzulesen in der zentralen Dienstvorschrift -anzugsortnung der Bundeswehr- laut der Vorschrift darfst du nicht einmal in der normalen flecktarn Uniform zum einkaufen oder um mit den Zug nachhause zu fahren, sondern du must der Dienstanzug oder Ziviel tragen. Aber darauf achtet keiner mehr. Ob jemand seiner Vorgesetzten noch darauf achtet ob du Univil drägst mag ich nicht beurteilen. Ich war 8 Jahre im wachbattailon und da wurde zu meiner Zeit äußerst beniebel darauf geachtet. Also wo kein Kläger da kein angeklagter. Aber laut Vorschrift darfst du das nicht. Bevor hier buhrufe kommen und du nicht weist was richtig ist lass dir in deiner Einheit die zentrale Dienstvorschrift geben und lese es nach. Viele Einheiten machen es nicht gerne weil in der Vorschriften Stelle die Vorschriften rar sind. Aber sie müssen dich darin lesen lassen. Gruß

Alles soweit richtig. Selbst als aktiver Soldat kann man sich ja Uniformteile auch privat beschaffen. Die sind somit nicht Eigentum der Bundeswehr sondern eigenes. Wichtig ist allerdings neben den Dienstgradabzeichen, dass beispielsweise auf der Feldbluse bzw. der Feldjacke auch keine Hoheitsabzeichen(Deutschlandflagge auf Ärmel)sein dürfen. Die runter und auch das wäre in Ordnung. Da es ja aber nur um die Hosen geht, ohnehin unproblematisch. Feldjäger/Militärpolizei kann einem da dann eh völlig egal sein, da die gegenüber Zivilisten gar keine Handhabe haben.

WinkeWinke