Ist es strafbar, wenn ein minderjähriger einer minderjährigen Geld für Sex gibt?

9 Antworten

Eigentlich eine interessante Frage....

Ich würde so auf die Schnelle beahupten, dass das straffrei sein kann. Außer natürlich, das Mädel befindet sich in einer Zwangssituation.

Siehe § 182 StGB

Strafrechtlich ist der Junge außen vor. Der Junge hat noch keine Handlung getätigt, durch die er sich strafbar machen könnte. Das bloße Übergeben von Geld begründet noch keinen Straftatbestand. Diskutiert könnte darüber erst werden, wenn der Sex tatsächlich stattgefunden hätte. Eventuell könnte dann § 182 StGB greifen. Das bezweifle ich aber auch stark, da wohl keine Zwangslage bestanden hat. Das Mädchen hätte den Sex dann wohl willentlich über sich ergehen lassen (andere Ansicht mit entsprechender Begründung vertretbar).

Das Mädchen wiederrum könnte sich gem. § 246 StGB strafbar gemacht haben, indem es das Geld für sich behält (sog. Unterschlagung).

Zivilrechtlich helfen dem Jungen die §§ 812 ff. BGB - die Regelungen zur sog. "ungerechtfertigten Bereicherung" - weiter. Die Prüfung dieser ist relativ lang, daher die Kurzform: Der Junge kann das Geld zurückverlangen.

Hat sie gut gemacht. Obendrauf sollte SIE den Jungen anzeigen. Das würde tatsächlich gehen...

Das Geschäft ist ohnehin unwirksam, die Eltern des Jungen haben dem wohl kaum zugestimmt.

Eher kann sie ihn anzeigen, weil er versucht hat, sie zu prostituieren.